13.09.2018 - 6.18 Beschluss zum Ausbau des Trelleborger Weges sow...
Grunddaten
- TOP:
 - Ö 6.18
 
- Sitzung:
 - 
Bürgerschaft
 
- Gremium:
 - Bürgerschaft (BS)
 
- Datum:
 - Do., 13.09.2018
 
- Status:
 - gemischt (Sitzung abgeschlossen)
 
- Uhrzeit:
 - 17:30
 
- Anlass:
 - Sitzung
 
- Beratung:
 - öffentlich
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage der Verwaltung
 
- Federführend:
 - Import
 
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Straßenausbau des „Trelleborger Weg“, sowie die Abschnittsbildung, die Kostenspaltung und die Klassifizierung, um eine rechtssichere Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) und der Straßenbaubeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der gültigen Fassung (SABS) zu gewährleisten (vgl. Anlage beigefügten Übersichtsplan):
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					Der „Trelleborger Weg“ wurde entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan ausgebaut.
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					Zur beitragsrechtlichen Abrechnung soll für die Baumaßnahme – nach der gemäß § 8 Abs. 4 KAG M-V i.V.m. § 5 Abs. 2 SABS zu beschließenden Abschnittsbildung - ein Abrechnungsabschnitt von der Einmündung „Stettiner Straße“ bis zum nördlichen Ende des „Trelleborger Weg“ gebildet werden.
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					Da nicht alle Teileinrichtungen des „Trelleborger Weg“ vom Ausbau betroffen sind, soll eine Kostenspaltung gemäß § 7 der SABS und § 7 Abs. 3 KAG M-V erfolgen. Das Ausbauprogramm umfasst die Teileinrichtungen Straßenbeleuchtung, Gehweg und Straßenbegleitgrün.
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					Der „Trelleborger Weg“ wird in seiner gesamten Länge zur Anliegerstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 4 Abs. 2 der SABS anteilige Kosten in Höhe von 75 v. H. aufzubringen.
 
Für die Straßenbaumaßnahme können gemäß § 7 Abs. 4 KAG i.V.m. § 8 SABS Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld erhoben werden. Davon wird im vorliegenden Fall abgesehen.“
