13.09.2018 - 6.27 Änderung der Geschäftsordnung

Beschluss:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:

 

1. Der § 7 der Geschäftsordnung wird wie folgt neu gefasst

 

§ 7 Sitzungsablauf

Die Tagesordnung der Sitzungen der Bürgerschaft soll grundsätzlich in folgender Reihenfolge

verhandelt werden:

1)       Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

2)       Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung

3)       Bestätigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung der Bürgerschaft

4)       Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner

5)       Mitteilungen des Oberbürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Stadt

6)       Mitteilungen des Präsidenten unter anderem über nichtöffentlich gefasste Beschlüsse nach § 31 (3) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

7)       Beantwortung schriftlich innerhalb der Frist nach § 4 Abs. 2 S. 1 der Hauptsatzung gestellter Fragen der Fraktionen

8)       Aktuelle Stunde oder Große Anfragen

9)       Beschlusskontrolle (auch für alle Ausschüsse und Ortsteilvertretungen)

10)   Beratung der Beschlussvorlagen

11)   Vorschläge, Anregungen und Fragen der Mitglieder der Bürgerschaft

 

2. Der § 12 Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Einwendungen und Änderungsvorschläge zur Niederschrift sind eine Woche vor der jeweiligen Sitzung der Bürgerschaft ausschließlich schriftlich beim Präsidenten der Bürgerschaft einzureichen, sie sind den Mitgliedern der Bürgerschaft unverzüglich bekannt zu machen.““

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