17.12.2018 - 8.1 Neuordnung der Wahlbereiche und Wahlbezirke der...

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Gemäß § 61 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) beschließt die Bürgerschaft

 

1. die Neuordnung des Wahlgebietes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in 3 Wahlbereiche und 55 Wahlbezirke oder

 

2. die Neuordnung des Wahlgebietes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in 6 Wahlbereiche und 54 Wahlbezirke.“