28.01.2019 - 8.18 Begrenzung der Elternbeiträge

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt im Teilhaushalt 9 beim Produkt 3.6.1, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege“ einen Betrag i.H.v. 81.000,00 € zur Beibehaltung der

Kostendeckelung der Elternbeiträge für den Eigenbetrieb und den freien Trägern einzustellen.