29.04.2019 - 8.4 Beschluss zur Nichtanwendung der Straßenbaubeit...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass die Abrechnung gem. § 8 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) und der Straßenbaubeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der gültigen Fassung (SABS) von Straßenbaumaßnahmen, deren Baubeginn („erster Spatenstich“) zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2019 erfolgte bzw. erfolgt, so lange zurückgestellt wird, bis das aktuelle Gesetzgebungsverfahren des Landes zur Abschaffung der Beiträge abgeschlossen ist.