29.04.2019 - 8.16 Vorhandene Technologie nutzen - Radfahrende und...

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1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ab dem 1. Januar 2020 Durchfahrtsbeschränkungen für die Straßen und Straßenabschnitte zu erlassen, bei denen eine erhebliche Risikoüberschreitung für potentielle Verkehrsunfälle zwischen abbiegenden LKWs und anderen Verkehrsteilnehmern vorliegt.
Die Durchfahrtsbeschränkungen sollen mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten eingeführt werden.

2. Die Bürgerschaft beauftragt die Stadtverwaltung, einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, um die LKWs der Stadt und der städtischen Gesellschaften sowie Eigenbetriebe mit Abbiegeassistenzsystemen nach zurüsten. Der Maßnahmenkatalog wird durch ein Finanzierungskonzept ergänzt und den zuständigen Gremien der Bürgerschaft im vierten Quartal 2019 zur Abstimmung vorgelegt. Im Zusammenhang mit der Umrüstung wird die  Verwaltung gebeten, einen Förderantrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einzureichen (Förderrichtlinie für die Aufrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen vom 28.11.2018).

3. Die Bürgerschaft appelliert an die Bundesregierung, das Förderprogramm zur Nachrüstung von Abbiegeassistenten mit deutlich mehr finanziellen Mittel auszustatten. Ferner bittet die Bürgerschaft die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern und die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die gesetzliche Verpflichtung für den Einbau von Abbiegeassistenten so schnell wie möglich eingeführt wird (sowohl neue Fahrzeugtypen, als auch alle Zulassungen von Neufahrzeugen). Die Landtagsabgeordneten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden gebeten, sich dafür auf Landesebene einzusetzen.

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