03.11.2008 - 4.5 Verkauf von Wohnbauflächen im 2. Bauabschnitt d...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Der Verkauf bzw. die Erbbaurechtsbestellung an den Baugrundstücken im Bebauungsplangebiet Nr. 42 – Schönwalde I/West – erfolgt gemäß den von der Bürgerschaft am 15.04.1997 beschlossenen Vergabekriterien an bauwillige Bürger bzw. entsprechend der Reihenfolge der schriftlichen Antragsstellung.

 

  1. Die Vergabe an Investoren bzw. Baufirmen erfolgt nach Posteingang der Anträge bei der Stadt und unter Berücksichtigung des Bebauungs- und Nutzungskonzeptes in Abstimmung mit dem Stadtbauamt.
     
  2. Die Mindestkaufpreise für die einzelnen Grundstücke werden entsprechend der Lage wie folgt differenziert:

 

Baufeld 15 a-c 15 d, 16 17, 18 19 20 21 - 31 32, 33, 36 34, 35

€/m²  60       55    50  60  65      70  65    60

 

Bei Verkauf der jeweils angrenzenden Stellflächen im Bereich der Planstraße A – Einsteinstraße – sind die Herstellungskosten von den Erwerbern der Stadt zu erstatten.

 

  1. Für die Erbbaurechtsbestellung gilt eine Laufzeit von 99 Jahren und der Erbbauzins beträgt 4 % vom jeweiligen Grundstückspreis im Jahr. Im Erbbaurechtsvertrag wird eine Kaufoption innerhalb von 10 Jahren zum jetzigen Grundstückspreis aufgenommen.

 

  1. Mit dem Kaufpreis sind die Erschließungsbeiträge und die Kostenerstattungsbeiträge nach § 127 ff BauGB in Verbindung mit den jeweiligen Satzungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald abgegolten.

 

  1. In sämtlichen Grundstücksverträgen wird eine Bauverpflichtung aufgenommen, aber auf das dingliche Vorkaufsrecht zugunsten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald verzichtet.