03.11.2008 - 4.5 Verkauf von Wohnbauflächen im 2. Bauabschnitt d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 03.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Beschluss:
- mehrheitlich
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Der Verkauf bzw. die Erbbaurechtsbestellung an den Baugrundstücken im Bebauungsplangebiet Nr. 42 – Schönwalde I/West – erfolgt gemäß den von der Bürgerschaft am 15.04.1997 beschlossenen Vergabekriterien an bauwillige Bürger bzw. entsprechend der Reihenfolge der schriftlichen Antragsstellung.
-
Die Vergabe an Investoren bzw. Baufirmen erfolgt nach Posteingang der Anträge bei der Stadt und unter Berücksichtigung des Bebauungs- und Nutzungskonzeptes in Abstimmung mit dem Stadtbauamt.
- Die Mindestkaufpreise für die einzelnen Grundstücke werden entsprechend der Lage wie folgt differenziert:
Baufeld 15 a-c 15 d, 16 17, 18 19 20 21 - 31 32, 33, 36 34, 35
€/m² 60 55 50 60 65 70 65 60
Bei Verkauf der jeweils angrenzenden Stellflächen im Bereich der Planstraße A – Einsteinstraße – sind die Herstellungskosten von den Erwerbern der Stadt zu erstatten.
- Für die Erbbaurechtsbestellung gilt eine Laufzeit von 99 Jahren und der Erbbauzins beträgt 4 % vom jeweiligen Grundstückspreis im Jahr. Im Erbbaurechtsvertrag wird eine Kaufoption innerhalb von 10 Jahren zum jetzigen Grundstückspreis aufgenommen.
- Mit dem Kaufpreis sind die Erschließungsbeiträge und die Kostenerstattungsbeiträge nach § 127 ff BauGB in Verbindung mit den jeweiligen Satzungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald abgegolten.
- In sämtlichen Grundstücksverträgen wird eine Bauverpflichtung aufgenommen, aber auf das dingliche Vorkaufsrecht zugunsten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald verzichtet.