24.09.2007 - 4.15 1. Ergänzung und 1. Änderung des B.-Plan Nr. 12...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Ergänzungs- und Änderungsbeschluss für die 1. Ergänzung und die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 – Am Rosental - wie folgt:

1. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 49 – Salinenstraße - (Beschluss-Nr. 273-12/95) vom 31.08.1995 wird hiermit aufgehoben.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 49 – Salinenstraße - (Beschluss-Nr. B203-12/00) vom 25.09.2000 wird hiermit aufgehoben.

2. Der Bebauungsplan Nr. 12 – Am Rosental – soll gem. § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB in den gekennzeichneten Bereichen der Anlage 1 ergänzt werden.

Ziel des Bebauungsplans ist es, das Gewerbegebiet zu erweitern, um der Entwicklung der ansässigen Unternehmen in westliche und östliche Richtung Raum zu geben. Die Entwicklung des Gewerbegebietes ist unter Beachtung der angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen, insbesondere die Wohnnutzung im „Holzteichquartier“ hinsichtlich Lärmemissionen und auch im Hinblick auf den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt hinsichtlich Einzelhandels zu begrenzen. Der Eingriff in das Landschaftsbild und die Stadtsilhouette ist zu minimieren und an der westlichen und Teilen der südlichen Plangrenze durch einen Grünstreifen auszugleichen.

  1. Der Bebauungsplan Nr. 12 – Am Rosental – soll gem. § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB in den gekennzeichneten Bereichen der Anlage 1 geändert werden. Die 1. Änderung des Bebauungsplans soll ein Anbauen an die vorhandenen Gewerbebauten ermöglichen.
  2. Der Beschluss zur 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 – Am Rosental - ist gem. § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

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