08.12.2008 - 5.16 Ergänzungssatzung Nr. 2 -Westliche Loitzer Land...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Satzungsbeschluss für die Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – wie folgt:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung Nr. 2 - Westlich Loitzer Landstraße – vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt , wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt.

 Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

 

2. Aufgrund des § 34 Absatz 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I, S. 3316), beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – (Anlage 2).

 

3. Die Begründung zur Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – wird gebilligt (Anlage 3).

4. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss zur Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – gemäß § 10 Absatz 3 i.V.m. § 34 Absatz 4 Nr. 3 und Absatz 6 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – einschließlich Anlagen und Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.