08.12.2008 - 5.19 5. Änderung der Richtlinie zur Ausgestaltung un...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende

Änderung zur Ausgestaltung der Tagespflege in § 1 o. g. Richtlinie: In Absatz 1 wird Satz 2,

„Maximal sollen 3 Kinder in einer Tagespflegestelle betreut werden.“, ersatzlos

gestrichen.

 

 

 

 

 

 

 

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