23.02.2009 - 5.3 Ehrung der ArbeitgeberInnen der in der Freiwill...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 23.02.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Beschluss:
- mehrheitlich
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Durchführung eines einmal jährlich stattfindenden Empfanges für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der in der Freiwilligen Feuerwehr organisierten Kameradinnen und Kameraden zu prüfen, der die besondere Wertschätzung der für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus dem Engagement ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgernden Konsequenzen ideell anerkennen soll.
2. Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt zu prüfen, in welcher Weise und aufgrund welcher Kriterien im Rahmen dieses Empfanges jährlich eine der Arbeitgeberinnen bzw. einer der Arbeitgeber besonders geehrt werden kann.
3. Der Oberbürgermeister wird des Weiteren beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Weise eine Plakette oder ein Logo entwickelt und erstellt werden kann, das die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von in der Freiwilligen Feuerwehr Greifswald organisierten Kameradinnen und Kameraden am Eingang ihres Ladenlokals aufgrund einer Plakette und/oder auf ihrer Internet-Seite und/oder auf ihrem Briefkopf in Form eines Logos als besonders feuerwehrfreundliche Arbeitgeber ausweist.
4. Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Weise die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr einmal jährlich auf der Titelseite des Greifswalder Stadtblattes aufgelistet und ihnen öffentlich Dank ausgesprochen werden kann, insbesondere in welcher Weise datenschutzrechtliche Belange hierbei berücksichtigt werden können.
5. Zu guter Letzt wird der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, ob diese Prüfaufträge gleichermaßen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anderer Katastrophenschutzorganisationen Anwendung finden sollten, da diese in ähnlicher oder gleicher Weise – insbesondere durch unvorhersehbare Notfall-/
Katastrophenschutzeinsätze – aufgrund des ehrenamtlichen Engagements ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berührt werden.
6. Die Prüfergebnisse nebst Umsetzungsvarianten der Punkte 1. bis 5. sind der Bürgerschaft spätestens in der März-Sitzung 2009 zur Entscheidung vorzulegen.