30.03.2009 - 5.10 Arbeitsauftrag zur Neufassung der Abfallgebühre...

Beschluss:
zurückgezogen
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1.    Die Bürgerschaft beauftragt die GEG über die Stadtverwaltung Probewiegungen je Behältergröße kurzfristig durchzuführen und Dichtefaktoren zu ermitteln.

2.    Die Stadtverwaltung erarbeitet auf der Basis der ermittelten Dichtefaktoren eine lineare Gebührenliste bzw. Abfallgebührensatzung.

3.    Die Einführung ist zum 1.1.2010 vorzubereiten.

4.    Grünschnitt ist kostenpflichtig. Geringfügige Mengen können von Einzelpersonen unentgeltlich abgegeben werden. In der Satzung ist der Preis zu regeln. (Die „Geringfügigkeit“ muss in der Satzung geregelt werden)

5.    Sperrmüllentsorgung ist einmalig für den Bürger frei, danach kostenpflichtig. Gebühren sind in der Abfallsatzung zu nennen.


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