30.03.2009 - 5.3 Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Theate...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1. Kündigung des Gesellschaftsvertrages und Änderung:

 

 a) Der Gesellschaftsvertrag der Theater Vorpommern GmbH in der Fassung vom

  28. Dezember 2005 wird fristgemäß nach § 28 Abs. 1 gekündigt.

 

b) Den Gesellschaftern sowie der Gesellschafterversammlung der Theater Vorpommern GmbH wird mit einer Frist zum 31.5.2009 ein geänderter Gesellschaftsvertrag der Theater Vorpommern GmbH angeboten. Die Änderung lautet wie folgt:

 

  § 21 Abs. 4 neu: „Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bedürfen der  Einstimmigkeit zwischen den Gesellschaftern Universitäts- und Hansestadt Greifswald und Hansestadt Stralsund.“

 

c) Für den Fall der Annahme durch die übrigen Gesellschafter hat die Gesellschafterversammlung sicherzustellen, dass eine unverzügliche Eintragung der Änderung des Gesellschaftervertrages ins Handelsregister erfolgt.

 

2. Der bevollmächtigte Gesellschaftervertreter der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat sich in der Gesellschafterversammlung der Theater Vorpommern GmbH dafür einzusetzen, dass der Dienstvertrag des Intendanten, Herr Professor Nekovar, nicht über den 31.7.2010 hinaus erneuert wird.

 

3. Sollte bis zum 31. Mai 2009 eine Verlängerung des Intendantenvertrages in der Gesellschafterversammlung beschlossen werden, hat der bevollmächtigte Gesellschaftervertreter der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Änderung des Gesellschaftsvertrages nicht mehr zu verfolgen. Die Kündigung bleibt dann wirksam.