Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine Allgemeinverfügung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über politische Werbung im öffentlichen Raum während des Wahlkampfes zu erarbeiten.

 

Folgende Kriterien sollen ausschlaggebend sein:

  1. Der Geltungszeitraum ist acht Wochen vor und zwei Wochen nach Wahlen und/oder Abstimmungen.

 

  1. Politische Werbung im öffentlichen Raum bedarf einer Sondernutzungserlaubnis der UHGW.

 

  1. Politische Werbung an Lichtmasten in Form von Plakaten ist untersagt. Politische Werbung in Form von Plakaten ist zukünftig nur noch an zentralen Wahlaufstellern der UHGW zugelassen.

 

  1. Politische Werbung in Form von Plakaten darf das Format DIN A1 nicht überschreiten.

 

  1. Die zentralen Aufsteller sollen in jedem Ortsteil innerhalb der UHGW gut sichtbar und verkehrssicher aufgestellt werden. Insgesamt sollen in der Stadt 40 Aufsteller in Form von Bauzäunen aufgestellt werden. Die Verteilung pro Stadtteile soll ihrer Einwohnerstärke entsprechen.

 

  1. Pro geschlossenem Listenvorschlag darf ein Plakat pro Aufsteller angebracht werden. Pro Direktkandidat oder Einzelbewerber oder Direktwahlbewerber darf ebenfalls ein Plakat pro Aufsteller angebracht werden. Pro 9 Kandidierende auf offenen Listen zu Kommunalwahlen darf ein weiteres Plakat pro Aufsteller angebracht werden.

 

  1. Die Verwaltung soll prüfen, ob es rechtlich zulässig ist, die politische Werbung in Form von Plakaten in kommerziellen Werberahmen für den Geltungszeitraum der Allgemeinverfügung zu untersagen.

 

  1. Politische Werbung in Form von Großaufstellern ist nur noch an bestimmten Zufahrtsstraßen der UHGW zugelassen. Die Verwaltung soll die angegebenen Standorte prüfen und gegeben falls Alternativvorschläge machen. ▪ Anklamer Straße • Ecke Anklamer Straße/Karl- Liebknecht-Ring, Grünstreifen zwischen Parkplatz und Anklamer Straße ▪ Wolgaster Straße • Grünstreifen zwischen Wolgaster Straße und Gesterdingstraße ▪ Gützkower Landstraße • Kreisverkehre Gützkower Landstr./Am Helmshäger Berg und Gützkower Landstr./Schönwalder Landstr. ▪ Grimmer Straße • Ecke Grimmer Str./Mühlenweg, Wolgaster Straße/Koitenhäger Landstraße, Stralsunder Straße, Loitzer Landstraße, Anklamer Landtraße (Elisenpark), Wolgaster Landstraße, Beimler-Straße/Mehring-Straße, Osnabrücker Straße, Hansering, Ladebower Chaussee
  2. An jedem Standort für Großaufsteller darf jede Partei, Wahlvorschlagsträger*in, Wäh-ler*innengemeinschaft und Einzelbewerber*in nur einen Großaufsteller platzieren.
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Sachdarstellung

Die UHGW ist im Landkreis die einzige Kommune, in der es keine Plakatierungseinschränkungen gibt. In allen anderen Ämtern und amtsfreien Städten wird die Anzahl und Art der Plakatierung klar definiert. Nur in Greifswald dürfen alle Parteien, Wähler*innengemeinschaften, Träger*innen von Wahlvorschlägen und zugelassene Einzelbewerber*innen so viele Plakate aufhängen, wie sie wollen. Allein die finanziellen Mittel schränken die einzelnen Akteur*innen ein. In den letzten Jahren sind immer mehr Bürger*innen auf uns zugekommen und haben sich über die Plakatflu-ten zu den Wahlen beschwert. Das wollen wir ändern. Unsere Vorschläge sind einschneidend und konsequent, aber sinnvoll.

 

  1. Umweltschutz: Die Plakate und Kabelbinder müssen aufwendig produziert und entsorgt werden. Nicht alle Arten von Plakaten sind recycelbar. Es hängen teilweise immer noch Kabelbinder der vergangenen 10 Jahre an den Masten.

 

  1. Verkehrssicherheit: Die Plakate schränken die Sicht von Verkehrsnutzenden erheblich ein bzw. lenken vom eigentlichen Verkehr ab. Lichtmasten mit teilweise 8 Plakate am Hansering oder im Kreisverkehr am Bahnhof gefährden die Verkehrssicherheit.
     
  2. Beschädigungen an Masten: Nicht selten werden Plakate an festen Installationen der Lichtmasten befestigt. Dadurch können Beschädigungen entstehen.
     
  3. Chancengleichheit in der Demokratie: Mit der neuen Regelung haben alle Bewerber*innen die gleichen Chancen. Es entscheidet nicht mehr der Geldbeutel über die Präsenz im öffentlichen Verkehrsraum. Mit den zentralen Wahlaufstellern der Stadt ist die Möglichkeit der Information immer noch gegeben. Hier können sich die Bürger*innen über die zur Wahl stehenden Bewerber*innen informieren.
     
  4. Außenwirkung: Die zahlreichen Plakate sorgen für Unmut in der Bevölkerung. Das wird in persönlichen Gesprächen und über die Sozialen Medien immer wieder mitgeteilt. Auch die vielen beschädigten Plakate sorgen nicht für eine positive Außenwirkung der UHGW.
     
  5. Kontrollierbarkeit: Es muss eine Variante gefunden werden, die umsetz- und kontrollierbar ist. Die einfache Begrenzung der Anzahl der Plakate pro Wahlvorschlagsträger*in auf z.B. 150/100/50 Lichtmasten im Stadtgebiet ist für die Stadt nicht kontrollierbar. Einzig das komplette Verbot von Plakaten an den Lichtmasten und Werberahmen der Stadt und Verweis auf zentrale Aufsteller gibt die Möglichkeit der Kontrolle und Umsetzbarkeit.
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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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27.08.2019 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - nicht abgestimmt

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02.09.2019 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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16.09.2019 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen