Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0197-0-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, 

dass das Grundstücksvermögen der Stadt nicht durch Verkäufe verringert werden soll. Stattdessen sind Vermietungen, Verpachtungen oder Erbbaurechtsverträge anzuwenden. Dies gilt nicht bei anderslautenden gesetzlichen Vorgaben und Übertragungen an städtische Gesellschaften und Eigenbetriebe. 

 

Über Ausnahmen 

-          bei unverhältnismäßig hohem Sanierungsaufwand, 

-          Sozialwohnungsbau, 

-          partizipativen Wohnformen, 

-          Flächentauschen, 

-          Arrondierungen und 

-          kleinteiliger Ergänzungsbebauung 

entscheidet weiterhin die Bürgerschaft bzw. der Hauptausschuss. 

 

Auch bei Gewerbeansiedlungen in Gewerbegebieten hat die Verwaltung grundsätzlich Vermietung, Verpachtung oder Erbbaurechtsverträge in den Gesprächen, Beratungen und Verhandlungen durchzusetzen. Ist eine solche Ansiedlung für die wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung der Stadt von entscheidender Bedeutung, kann aber nur mit Grundstücksverkauf erfolgen, gibt die Verwaltung in der Beschlussvorlage eine entsprechend begründete Empfehlung zum Verkauf. Bei Vorliegen einer solchen Empfehlung müssen auch Grundstücksverkäufe von der Bürgerschaft bzw. dem Hauptausschuss beschlossen werden können. 

 

Zudem ist eine langfristige Strategie des nachhaltigen Managements städtischen Grundstückvermögens zu erarbeiten und der Bürgerschaft vorzulegen. Sie soll insbesondere auch den strategischen Zukauf von Flächen berücksichtigen und weitere Kriterien für Vertragsabschlüsse im Liegenschaftsbereich enthalten. Jede Grundstücksveräußerung ist detailliert und nachvollziehbar vor dem Hintergrund dieser Strategie zu begründen. 

 

Der Beschluss ist mit Wirkung zum 01.01.2023 umzusetzen.

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Sachdarstellung

In Anwendung des Beschlusses 520-24/96 vom 24.09.1996 und in Anbetracht der Tatsache, dass dieser Beschluss einerseits oft nicht zur Anwendung kam und andererseits nicht konsequent genug formuliert wurde, ist es dringend, dass ein erneuter Beschluss mit eindeutigerer Intention und stärkerer Bindungswirkung durch die Bürgerschaft gefasst wird.

Die Universität Greifswald hat bereits durchgesetzt, dass ihr Grundstücksvermögen nicht veräußert wird und stattdessen ein nachhaltiges Grundstücksmanagement Anwendung findet. Zahlreiche Kommunen haben ähnliche Vorschriften bereits erlassen.

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat seit 1990 den Großteil ihrer Flächen verloren. Der heutige Wert dieser Flächen wäre ein Vielfaches der erzielten Verkaufserlöse. Die Verpachtungserlöse sind der Stadt ebenfalls entgangen.

Die einmaligen Erlöseffekte stehen zu den Vorteilen anderer Verwendungen in keinem sinnvollen Verhältnis. Mittel- und langfristig führt eine Politik des Veräußerns von Vermögen zu einer Einengung der finanziellen Handlungsfähigkeit. Dies gilt es zu vermeiden und stattdessen die finanzielle Nachhaltigkeit und sozialökologische sowie wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Stadt zu stärken.

Vor diesem Hintergrund ist außerdem ein Konzept mit Maßnahmeleitlinien zur strategischen Erhöhung des Grundstückvermögens der Stadt zu verfassen, das insbesondere sozialökologische Aspekte der Stadtplanung und -entwicklung berücksichtigt sowie eine aktualisierte und spezifizierte Fassung des Beschlusses 520-24/96 enthält.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

 ja

2023/2024 

Finanzhaushalt

 ja

2023/2024 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

04

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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04.04.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen