Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0201-0-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die UHGW richtet einen Gestaltungsbeirat nach den Vorschlägen des Bundes Deutscher Architekten ein. Er unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium die politischen Institu­tionen wie auch die Fachverwaltung in Fragen der Architektur, der Stadtplanung und des Stadtbildes. Er begutachtet Vorhaben von städtebaulicher Be­deutung in ihrer Auswirkung auf Stadtgestalt und Stadtstruktur, um durch fachlich kompetente Empfehlungen eine Entscheidungsgrundlage für poli­tische Institutionen und für die Verwaltung zu ge­ben. Dies betrifft

a)     Bauvorhaben mit stadtbildprägendem, reprä­sentativem oder monumentalem Charakter der öffentlichen Hand beziehungsweise privater Bauherren,

b)     bauliche Veränderungen an historisch oder bau­künstlerisch wertvollen Gebäuden oder Ensem­bles sowie Neubauten in deren Nähe,

c)     Bauvorhaben außerhalb der Innenstadt, um die Entwicklung eines gesamt-städtischen Gefüges zu erreichen.

2. Die UHGW erlässt für den Gestaltungsbeirat eine Geschäftsordnung. Darin ist vorgesehen, dass öffentliche Anhörungen mit Anwohnern, dem Seniorenbeirat, dem Kinder- und Jugendbeirat und der AG Barrierefreie Stadt abgehalten werden.

3. Dem Gestaltungsbeirat werden unter anderem die wesentlichen Bauplanungen der Steinbeckervorstadt vorgelegt.

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Sachdarstellung

Gestaltungsbeiräte existieren in zahlreichen deutschen Städten und werden vom Bund Deutscher Architekten empfohlen. Sie setzen sich aus Architekten, Städtebauern und Landschaftsplanern zusammen, die in der fraglichen Stadt nicht ansässig und nicht tätig sind bzw. nach ihrer Beratungstätigkeit eine Sperrfrist erhalten. Sie werden auf Zeit berufen und ihre Tätigkeit wird nach den Richtlinien für Preisrichterhonorare vergütet.

Die Auseinandersetzungen um das Bauvorhaben Stralsunder Straße 47 haben gezeigt, dass eine Vermittlung zwischen Bauherren und Stadtöffentlichkeit erstrebenswert ist. Auch, wenn der Denkmalwert der abgerissenen „Flora“ von der zuständigen Behörde verneint wurde, behält jedes Bauwerk an ihrer Stelle einen maßgeblichen Einfluss auf das Stadtbild, da es sich um einen der historischen Stadteingänge handelt. In solchen Fällen kann ein Gestaltungsbeirat die Qualität des Stadtensembles schützen und für eine Befriedung der öffentlichen Debatte sorgen. 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja 

2022 

Finanzhaushalt

Ja

2022

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

05 

5.1.1.01.00.0/

56290000 

Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten

Bürgerbefragungen/Workshops

Stadtplanung  

20.550 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 2022

23.000 

 0

2.450 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2023 

5.1.1.01.00.0/

56290000 

15.000 

Beiratssitzungen 

20.550 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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04.04.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen