Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0609
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Geschäftsanteile der Universitäts- und Hansestadt Greifswald an der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern mbH
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 06 Beteiligungsmanagement und Controlling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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Aug 15, 2022
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Aug 23, 2022
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Sep 5, 2022
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) erteilt ihre Zustimmung zur Übertragung und Abtretung der Geschäftsanteile der UHGW an der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern mbH (WFG) an die Sparkasse Vorpommern zum Nennwert von 12.500,00 €.
- Die Bürgerschaft ermächtigt den Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter der UHGW, in der Gesellschafterversammlung der WFG für die UHGW allen dafür notwendigen Beschlüssen zuzustimmen und gegenüber dem beurkundenden Notar alle dafür notwendigen Erklärungen abzugeben.
Sachdarstellung
Die WFG wurde 2001 gegründet, die UHGW war Gründungsmitglied.
Am 08.11.2021 beschloss die Bürgerschaft (BV-V/07/0472-02) im Zuge der Umstrukturierung der regionalen Wirtschaftsförderstruktur den Beitritt der UHGW als Gründungsmitglied im Verein für Regionalmarketing und -entwicklung Vorpommern mit Sitz in Greifswald. Der Verein befindet sich im Aufbau.
Die operative Ausrichtung der WFG hat sich seit 2021 gravierend verändert. Die WFG Vorpommern befindet sich in einem planmäßigen Reduzierungsprozess und hat ihre nach außen gerichtete Tätigkeit eingestellt und erfüllt nicht mehr den Zweck nach Gesellschaftsvertrag.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald und die anderen Gesellschafter zahlen seit dem zweiten Halbjahr 2021 auch keinen Gesellschafterbeitrag mehr an die WFG. Insofern hat die UHGW kein öffentliches Interesse mehr an der Beteiligung und Fortführung der Gesellschaft.
Die Sparkasse Vorpommern hat ihre Bereitschaft zur Übernahme der Geschäftsanteile erklärt; die entsprechenden Gremienbeschlüsse liegen vor.
Die Gesellschafterstruktur stellt sich nach der Übernahme wie folgt dar:
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aktuell |
|
neu |
|
|
WFG Anteile in € |
WFG Anteile in % |
WFG Anteile in € |
WFG Anteile in % |
Sparkasse Vorpommern |
25.000 |
33,33 |
37.500 |
50,00 |
LK Vorpommern-Rügen |
25.000 |
33,33 |
25.000 |
33,33 |
LK Vorpommern-Greifswald |
12.500 |
16,67 |
12.500 |
16,67 |
UHGW |
12.500 |
16,67 |
0 |
0 |
Summe |
75.000 |
100,00 |
75.000 |
100,00 |
Entsprechend Gesellschaftsvertrag der WFG erfolgt die Übertragung und Abtretung mit einer Mehrheit von drei Vierteln; die UHGW als ausscheidender Gesellschafter erhält als Vergütung den Nennwert seines Geschäftsanteils.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
nein |
2022 |
Finanzhaushalt |
ja |
2022 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
11 |
62600000/13190000/ USK 13190.00002 |
Finanzanlagen |
-12.500,00 |
|
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|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2022 |
0 |
0 |
12.500,00 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
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|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
nein |
In der Bilanz verringern sich die Finanzanlagen der UHGW – Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens um den Anteil an der WFG in Höhe von 12.500,00 €