Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0609

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) erteilt ihre Zustimmung zur Übertragung und Abtretung der Geschäftsanteile der UHGW an der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern mbH (WFG) an die Sparkasse Vorpommern zum Nennwert von 12.500,00 €.

 

  1. Die Bürgerschaft ermächtigt den Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter der UHGW, in der Gesellschafterversammlung der WFG für die UHGW allen dafür notwendigen Beschlüssen zuzustimmen und gegenüber dem beurkundenden Notar alle dafür notwendigen Erklärungen abzugeben.
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Sachdarstellung

Die WFG wurde 2001 gegründet, die UHGW war Gründungsmitglied.

 

Am 08.11.2021 beschloss die Bürgerschaft (BV-V/07/0472-02) im Zuge der Umstrukturierung der regionalen Wirtschaftsförderstruktur den Beitritt der UHGW als Gründungsmitglied im Verein für Regionalmarketing und -entwicklung Vorpommern mit Sitz in Greifswald. Der Verein befindet sich im Aufbau.

 

Die operative Ausrichtung der WFG hat sich seit 2021 gravierend verändert. Die WFG Vorpommern befindet sich in einem planmäßigen Reduzierungsprozess und hat ihre nach außen gerichtete Tätigkeit eingestellt und erfüllt nicht mehr den Zweck nach Gesellschaftsvertrag.

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald und die anderen Gesellschafter zahlen seit dem zweiten Halbjahr 2021 auch keinen Gesellschafterbeitrag mehr an die WFG. Insofern hat die UHGW kein öffentliches Interesse mehr an der Beteiligung und Fortführung der Gesellschaft.

 

Die Sparkasse Vorpommern hat ihre Bereitschaft zur Übernahme der Geschäftsanteile erklärt; die entsprechenden Gremienbeschlüsse liegen vor.

 

Die Gesellschafterstruktur stellt sich nach der Übernahme wie folgt dar:

 

 

aktuell

 

neu

 

 

WFG Anteile in €

WFG Anteile in %

WFG Anteile in €

WFG Anteile in %

Sparkasse Vorpommern

25.000

33,33

37.500

50,00

LK Vorpommern-Rügen

25.000

33,33

25.000

33,33

LK Vorpommern-Greifswald

12.500

16,67

12.500

16,67

UHGW

12.500

16,67

0

0

Summe

75.000

100,00

75.000

100,00

 

Entsprechend Gesellschaftsvertrag der WFG erfolgt die Übertragung und Abtretung mit einer Mehrheit von drei Vierteln; die UHGW als ausscheidender Gesellschafter erhält als Vergütung den Nennwert seines Geschäftsanteils. 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

2022

Finanzhaushalt

ja

2022

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

62600000/13190000/

USK 13190.00002

Finanzanlagen

-12.500,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2022

0

0

12.500,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

nein

 

In der Bilanz verringern sich die Finanzanlagen der UHGW – Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens um den Anteil an der WFG in Höhe von 12.500,00 €

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

Aug 15, 2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

Aug 23, 2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

Sep 5, 2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen