Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/773

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt, dass die Fahrzeuge der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie ihrer Eigenbetriebe und –gesellschaften durch ein einheitliches Fuhrparkmanagement zu betreiben sind. Für weitere Gesellschaften mit mittelbarer oder unmittelbarer städtischer Beteiligung soll geprüft werden, ob sie in das Fuhrparkmanagement einbezogen werden könnten.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt einen geeigneten Träger für dieses Fuhrparkmanagement zu identifizieren. Hierbei sind Varianten zu prüfen in denen die Stadt selbst den Fuhrpark verwaltet, dies einem städtischen Eigenbetrieb überlässt oder das Management an Dritte abgibt.

 

Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt Standards für die die künftige Entwicklung des Fuhrparks zu erarbeiten und sich hierbei an der Verordnung (ER) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates [1] orientieren, die ab 2020 bei Neufahrzeugen einen Flottenausstoß von 95g CO2 pro Kilometer vorschreibt.

 

Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt, die Beschaffungsrichtlinie für Fahrzeuge der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu überarbeiten und dem Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung vorzulegen.

 

Der Oberbürger wird beauftragt ein Konzept für die Weiterentwicklung des betrieblichen Mobilitätsmanagements für die Mitarbeiter der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzulegen. Hierzu sind bestehende Bedarfsanalysen zu überarbeiten. In diesem Konzept sind neben dem PKW-Fuhrpark auch die Nutzung des ÖPNV sowie von Fahrrädern mit und ohne unterstützenden Elektroantrieb zu berücksichtigen.

Reduzieren

Sachdarstellung

Fuhrparkmanagement: Gegenwärtig verwalten die Stadt und ihre Eigenbetriebe weitgehend unabhängig voneinander Fahrzeuge. Durch ein gemeinsames Fuhrparkmanagement sollen Symbioseeffekte für den Betrieb der Fahrzeuge entstehen. Die Verwaltung einer insgesamt größeren Flotte könnte bereits bei der Beschaffung vorteilhaft sein. Gleichzeitig haben Mitarbeiter so aber auch Zugriff auf eine größere Auswahl an Fahrzeugen und können ihre Fahrzeugnutzung flexibler am Bedarf ausrichten.

 

Weiterhin ist die gemeinsam verwaltete Flotte ein wichtiger Schritt um die Fahrzeuge neben der dienstlichen Nutzung in den Kernarbeitszeiten auch einer privaten Nutzung, beispielsweise im Rahmen des CarSharings, zuführen zu können. Ein geeigneter Träger sollte gegebenenfalls auch in Kooperation mit Dritten fähig sein solche Doppelnutzungen zuzulassen.

 

Ein homogen verwalteter Fuhrpark ermöglicht jedoch auch eine bessere Koordination der Entwicklung der Fahrzeugflotte im Hinblick auf Umweltstandards, Fahrzeugklassen oder Ausstattungsstandards. Diese sind dementsprechend zu formulieren und in eine Beschaffungsrichtlinie zu überführen. Die aktuell gültige Beschaffungsrichtlinie [2] ist sehr unspezifisch und bietet daher kaum Orientierung bei der Beschaffung von Fahrzeugen. Die Orientierung an der EU-Verordnung zur Verminderung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen ist daher sinnvoll aber auch realistisch, wie entsprechende Modellrechnungen des VCD [3] zeigen.

 

Parallel zur Gestaltung der Fahrzeugflotte soll auch das betriebliche Mobilitätsmanagement überdacht werden. Die letzten Erhebungen zu dieser Fragestellung stammen aus dem Jahr 2012 und sind mit der Eröffnung des technischen Rathauses zu überdenken. Bereits zu diesem Zeitpunkt war erkennbar, dass die vielfach älteren Fahrzeuge nur gering ausgelastet waren, aber verhältnismäßig viel Kraftstoff verbrauchten. Durch das gemeinsame Fuhrparkmanagement und eine Kombination mit CarSharing-Angeboten sowie der Nutzung von Fahrrädern und des ÖPNV können womöglich der Fuhrpark verkleinert und Einsparungen erzielt werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

20.09.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

Erweitern

27.09.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

10.10.2016 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich

Erweitern

12.03.2020 - Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit - Beschlusskontrolle erfolgt

Erweitern

28.05.2020 - Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit - Beschlusskontrolle erfolgt