Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0015
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zum 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 01 Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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25.06.2019
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Sachdarstellung
Gemäß § 40 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind für die Stellvertreter des Oberbürgermeisters zwei Personen zu wählen, die den Oberbürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten.
Nach § 40 Absatz 3 KV M-V erfolgt die Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten durch die Gemeindevertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode. Herr Achim Lerm, Betriebsleiter des Eigenbetriebes Hanse-Kinder, nimmt die Stellvertreterfunktion seit dem 01.10.2018 bereits ehrenamtlich wahr und wird für die Wahl als 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) erneut vorgeschlagen.
Eigenbetriebe sind gemäß § 1 Absatz 2 der Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern Sondervermögen der Gemeinde, Dienstvorgesetzter des Eigenbetriebsleiters ist der Oberbürgermeister.
Die Stellvertreterfunktion wird in der Eigenschaft als Ehrenbeamter wahrgenommen. Das bisherige Arbeitsverhältnis bleibt davon unberührt. Die Ernennung in das Ehrenbeamten-verhältnis soll zum 01.07.2019 erfolgen. Nach der Hauptsatzung der UHGW § 17 Absatz 1 wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Der Werdegang von Herrn Lerm ist in der Anlage zur Beschlussvorlage dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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113,4 kB
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