Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1833-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und Entlastungserteilung des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20 Amt für Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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25.06.2019
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2015 festzustellen.
- Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilen.
Sachdarstellung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt über den geprüften Jahresabschluss (siehe Anlage 1) bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Zugleich entscheidet sie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus
- der Ergebnisrechnung,
- der Finanzrechnung,
- den Teilrechnungen,
- der Bilanz,
- dem Anhang und seinen beizufügenden Anlagen,
- dem Rechenschaftsbericht.
Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt zu vermitteln.
Gemäß § 1 Abs. 4 KPG M-V führt der Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Prüfung durch. Er bedient sich dafür des Rechnungsprüfungsamtes. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 mit Anhang und seinen Anlagen wurde vom Amt für Finanzen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachbereichen aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt am 23. April 2019 zur Prüfung übergeben. Der Rechenschaftsbericht wurde am 7. Mai 2019 nachgereicht. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG M-V geprüft und seine Prüfungsergebnisse in einem Bericht zusammengefasst sowie aufgrund der festgestellten Beanstandungen einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss übergeben.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2015 und die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen unter Berücksichtigung der einschränkenden Beanstandungen des Prüfberichts den Vorschriften des § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde.
Aufgrund der Empfehlungen der Kommunalaufsicht zur Aufholung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse und der entsprechenden Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt werden berechtigte und noch ausräumbare Beanstandungen in den jeweils folgenden Jahresabschlüssen berücksichtigt.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wurde vom Oberbürgermeister bestätigt.
Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2015, zur Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sind dem beigefügten Jahresabschluss 2015 und dem Prüfbericht zu entnehmen.
Die Ertragslage der Stadt im Haushaltsjahr 2015 hat sich gegenüber der Planung verbessert. Im Ergebnisplan 2015 war ein Fehlbetrag in Höhe von 4.594.900,00 EUR vorgesehen, der durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage ausgeglichen werden sollte. Der Jahresabschluss weist einen jahresbezogenen Überschuss in Höhe von 721.340,53 EUR aus und stellt somit eine Verbesserung gegenüber dem Ansatz in Höhe von 5.316.240,53 EUR dar. Gegenüber dem Ergebnis von 2014 mit einem Jahresfehlbetrag von 927.428,66 EUR verbessert sich das Ergebnis zu 2015 damit um 1.648.769,19 EUR. Unter Beachtung der Vorträge aus Vorjahren beträgt der Vortrag auf neue Rechnung 178.277,94 EUR.
Die Finanzrechnung schließt mit einem positiven Saldo in Höhe 6.676.081,29 EUR ab. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung verbleibt ein jahresbezogener Überschuss in Höhe von 5.113.589,09 EUR und unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren ein vorzutragendes Ergebnis auf neue Rechnung in Höhe von 190.422,14 EUR.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 beträgt 692.664.573,99 EUR.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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214,2 kB
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100
|
(wie Dokument)
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99,8 kB
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