Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0003
Grunddaten
- Betreff:
-
Begrenzung von Wahlwerbung in der Stadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- 01.0.1 Kanzlei der Bürgerschaft
- Antragsteller/in:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung
|
Beratung
|
|
|
27.08.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
02.09.2019
| |||
●
Gestoppt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, welche Optionen es gibt, die Plakatierung mit Wahlplakaten zukünftig zu begrenzen.
Dabei sind insbesondere folgende Optionen zu prüfen und ggfs. eine Satzung vorzubereiten:
- Werberahmen von max. 200 Plakaten pro Partei/ Gruppe/ Einzelbewerber*in im gesamten Stadtgebiet
- Beschränkung pro Laterne auf max. 3 Plakate unterschiedlicher Parteien/ Gruppen/ Einzelbewerber*in in Kombination mit Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den gehängten Plakaten (z.B. Laterne 1 plakatiert, dann 5 Laternen frei)
- Ausweitung der Sperrzone zwischen Museumshafen und Bahnhofstraße, sowie Bahngleise im Westen und östliche Seite Hansering
- Beschränkung der Plakatierung auf die Einfallstraßen und zusätzlicher Werberahmen von max. 20 Plakaten pro definiertem Stadtteil
- Alleinige Nutzung mobiler Plakatwände im Stadtgebiet entsprechend einer festen Plakatierungsvorgabe
Sollten andere Optionen durchsetzbarer und effektiver sein, sind diese ebenfalls vorzustellen.
Es ist außerdem darzustellen, welche Möglichkeiten die Stadt hat, um Verstöße gegen die vorgeschlagenen Auflagen zu ahnden.
Sachdarstellung
Plakatierungen im Wahlkampf sind prinzipiell wichtig, um Demokratie sichtbar zu machen, auf Wahlen hinzuweisen und Parteiprogramme und Bewerber*innen bekannt zu machen.
Daher stehen wir als gewählte Fraktionen in der Bürgerschaft prinzipiell zu einer Plakatierung im Wahlkampf.
Allerdings hat die Plakatierung im letzten Wahlkampf (Kommunal- und Europawahl 2019) Ausmaße angenommen, die nicht mehr hinnehmbar sind.
Dabei gab es sowohl zahlreiche Verstöße gegen die bereits bestehenden Auflagen, was Plakatierung in der Innenstadt, Höhe der Anbringung der Plakate, Standorte von Plakaten im Kreuzungsbereich oder an Bushaltestellen betraf. Dadurch traten Gefährdungen von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ein.
Außerdem übertraf die Anzahl aller Plakate alles, was bisher da gewesen war.
Wir wollen, dass unsere Stadt nicht in einer Plakateflut „ertrinkt“, sondern dass für alle Wahlbewerber*innen gleiche Chancen bestehen, für ihre Inhalte zu werben und das Stadtbild auch außerhalb der plakatefreien Innenstadt in den 6 Wochen vor einer Wahl ansehnlich bleibt.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
|
Finanzhaushalt |
Nein |
|
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|