Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 des Abwasserwerkes Greifswald – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht wird mit

 

einer Bilanzsumme von  64.217.118,58 €

einem Eigenkapital von  13.638.720,49 €

und einem Jahresüberschuss von 582.918,25 €

festgestellt.

 

2. Aus dem Jahresüberschuss werden

 

a)     der zweckgebundenen Rücklage 305.000 € zugeführt,

 

b)     272.252,81 € an den Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald abgeführt.

 

c)     Der Restbetrag in Höhe von 5.665, 44 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3. Der Lagebericht 2018 wird genehmigt. Der Betriebsleitung wird für das  Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

4. Die Bürgerschaft nimmt die Beauftragung der Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbH (Sitz in Hamburg) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Abwasserwerkes zu Kenntnis.

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Sachdarstellung

Laut Eigenbetriebssatzung des Abwasserwerkes Greifswald ist der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht, die Verwendung des Jahresgewinns sowie die Entlastung der Betriebsleitung durch die Bürgerschaft festzustellen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes wurden die Formulare entsprechend der Eigenbetriebsverordnung M-V verwendet.

 

Der Jahresabschluss 2018 ist von der Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbH (Sitz in Hamburg) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz haben zu keinen Einwendungen geführt.

 

Das Abwasserwerk Greifswald schließt das Jahr 2018 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 582.918,25 € ab. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan ergibt sich eine Differenz von 0 T€. Der Soll-/Ist-Vergleich zum Wirtschaftsplan 2018 (Finanz- und Erfolgsplan) ist als Anlage 1 dem Beschluss beigefügt.

 

Die Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 305 T€ basiert auf dem Beschluss der Bürgerschaft B319-21/06 vom 06.11.2006. Sie ergibt sich der Höhe nach aus den Auflösungsbeträgen der Zuschüsse und Abwasserabgabe.

 

Die Abwassergebühren für 2018 (Beschluss Nr. B476-17/16 vom 19.12.2016) enthalten eine Eigenkapitalverzinsung von 4 %. Eine Eigenkapitalentnahme in Höhe der Eigenkapitalverzinsung soll grundsätzlich nur dann vorgenommen werden, wenn auch nach der Ausschüttung noch ausreichend Eigenkapital beim Eigenbetrieb verbleibt (vgl. § 12 (1) S. 3 EigVO M-V). Unter Berücksichtigung der um die Baukostenzuschüsse und die Sonderposten gekürzten Bilanzsumme ergibt sich zum 31.12.2018 eine Eigenkapitalquote von 26,5 %. Damit bewegt sich die Eigenkapitalausstattung des AWG unterhalb der in der Verwaltungsvorschrift zur Eigenbetriebsverordnung (EigVOVV) empfohlenen Quote von 30 %, die allerdings nicht als starre Grenze zu verstehen ist. Gemäß Punkt 11.3 EigVOVV, sollte zwar eine Eigenkapitalquote von 30 % angestrebt werden. Ab welcher Höhe das Eigenkapital als angemessen anzusehen ist, lässt sich aber nicht generell festlegen.

 

Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat diese Anschauung im Zusammenhang mit der Novellierung der EigVO im Jahr 2017 aufgegriffen und verzichtet in seinem aktuellen Grundwerk auf Vorgaben zur Eigenkapitalausstattung. Davor vertrat der LRH regelmäßig die Auffassung, dass eine Eigenkapitalquote von 30 % bei Eigenbetrieben dringend erforderlich ist, um etwaigen Risiken aus künftigen  Verpflichtungen begegnen zu können.

 

Die Prognosen des AWG gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren - aufgrund umfangreicher Investitionstätigkeit - das Eigenkapital im Eigenbetrieb verbleiben muss.

 

Die geplante Ausschüttung an den Kernhaushalt in Höhe von 272 T€ im Jahr 2019 als Beitrag zur Umsetzung der Haushaltsplanung ist daher vorerst als einmalig zu betrachten. In den kommenden Wirtschaftsjahren soll die Eigenkapitalverzinsung im Eigenbetrieb verbleiben, um die Eigenkapitalquote zu stärken. Eine Ausschüttung ist im Kernhaushalt für die nächsten Haushaltsjahre nicht eingeplant.

 

Weitergehende Erläuterungen zum Jahresabschluss sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 kann in der Bürgerschaftskanzlei oder im Abwasserwerk, Gützkower Landstraße 19 - 21 in 17489 Greifswald eingesehen werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2018

Finanzhaushalt

Ja

2019

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

62300- 47600000

Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung- Gewinn AWG

582.918,25

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2018

582.600

 

+318,25

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

62300-67600000

Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung- Gewinnanteile AWG

272.252,81

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2019

272.000

 

+252,81

 

Im Finanzhaushalt 2019 ist im Teilhaushalt 11 die Abführung in Höhe der Eigenkapitalverzinsung geplant. Nach der derzeitig gültigen Gebührensatzung beträgt diese 4 % und ergibt sich wie folgt:

 

 

 

 Anzahl Tage

 Verzinsung- 4%

Stammkapital

30.000,00 €

360

1.200,00

Allgem. Rücklage

6.776.320,19 €

360

271.052,81

Summe

 

 

272.252,81

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.08.2019 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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02.09.2019 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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16.09.2019 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen