Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0044
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2018 des Abwasserwerkes Greifswald – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasserwerk Greifswald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
|
Beratung
|
|
|
26.08.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
02.09.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
16.09.2019
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 des Abwasserwerkes Greifswald – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht wird mit
einer Bilanzsumme von 64.217.118,58 €
einem Eigenkapital von 13.638.720,49 €
und einem Jahresüberschuss von 582.918,25 €
festgestellt.
2. Aus dem Jahresüberschuss werden
a) der zweckgebundenen Rücklage 305.000 € zugeführt,
b) 272.252,81 € an den Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald abgeführt.
c) Der Restbetrag in Höhe von 5.665, 44 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Lagebericht 2018 wird genehmigt. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
4. Die Bürgerschaft nimmt die Beauftragung der Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbH (Sitz in Hamburg) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Abwasserwerkes zu Kenntnis.
Sachdarstellung
Laut Eigenbetriebssatzung des Abwasserwerkes Greifswald ist der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht, die Verwendung des Jahresgewinns sowie die Entlastung der Betriebsleitung durch die Bürgerschaft festzustellen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes wurden die Formulare entsprechend der Eigenbetriebsverordnung M-V verwendet.
Der Jahresabschluss 2018 ist von der Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbH (Sitz in Hamburg) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz haben zu keinen Einwendungen geführt.
Das Abwasserwerk Greifswald schließt das Jahr 2018 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 582.918,25 € ab. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan ergibt sich eine Differenz von 0 T€. Der Soll-/Ist-Vergleich zum Wirtschaftsplan 2018 (Finanz- und Erfolgsplan) ist als Anlage 1 dem Beschluss beigefügt.
Die Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 305 T€ basiert auf dem Beschluss der Bürgerschaft B319-21/06 vom 06.11.2006. Sie ergibt sich der Höhe nach aus den Auflösungsbeträgen der Zuschüsse und Abwasserabgabe.
Die Abwassergebühren für 2018 (Beschluss Nr. B476-17/16 vom 19.12.2016) enthalten eine Eigenkapitalverzinsung von 4 %. Eine Eigenkapitalentnahme in Höhe der Eigenkapitalverzinsung soll grundsätzlich nur dann vorgenommen werden, wenn auch nach der Ausschüttung noch ausreichend Eigenkapital beim Eigenbetrieb verbleibt (vgl. § 12 (1) S. 3 EigVO M-V). Unter Berücksichtigung der um die Baukostenzuschüsse und die Sonderposten gekürzten Bilanzsumme ergibt sich zum 31.12.2018 eine Eigenkapitalquote von 26,5 %. Damit bewegt sich die Eigenkapitalausstattung des AWG unterhalb der in der Verwaltungsvorschrift zur Eigenbetriebsverordnung (EigVOVV) empfohlenen Quote von 30 %, die allerdings nicht als starre Grenze zu verstehen ist. Gemäß Punkt 11.3 EigVOVV, sollte zwar eine Eigenkapitalquote von 30 % angestrebt werden. Ab welcher Höhe das Eigenkapital als angemessen anzusehen ist, lässt sich aber nicht generell festlegen.
Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat diese Anschauung im Zusammenhang mit der Novellierung der EigVO im Jahr 2017 aufgegriffen und verzichtet in seinem aktuellen Grundwerk auf Vorgaben zur Eigenkapitalausstattung. Davor vertrat der LRH regelmäßig die Auffassung, dass eine Eigenkapitalquote von 30 % bei Eigenbetrieben dringend erforderlich ist, um etwaigen Risiken aus künftigen Verpflichtungen begegnen zu können.
Die Prognosen des AWG gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren - aufgrund umfangreicher Investitionstätigkeit - das Eigenkapital im Eigenbetrieb verbleiben muss.
Die geplante Ausschüttung an den Kernhaushalt in Höhe von 272 T€ im Jahr 2019 als Beitrag zur Umsetzung der Haushaltsplanung ist daher vorerst als einmalig zu betrachten. In den kommenden Wirtschaftsjahren soll die Eigenkapitalverzinsung im Eigenbetrieb verbleiben, um die Eigenkapitalquote zu stärken. Eine Ausschüttung ist im Kernhaushalt für die nächsten Haushaltsjahre nicht eingeplant.
Weitergehende Erläuterungen zum Jahresabschluss sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 kann in der Bürgerschaftskanzlei oder im Abwasserwerk, Gützkower Landstraße 19 - 21 in 17489 Greifswald eingesehen werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2018 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2019 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
11 |
62300- 47600000 |
Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung- Gewinn AWG |
582.918,25 |
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2018 |
582.600 |
|
+318,25 |
|
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
11 |
62300-67600000 |
Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung- Gewinnanteile AWG |
272.252,81 |
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2019 |
272.000 |
|
+252,81 |
|
Im Finanzhaushalt 2019 ist im Teilhaushalt 11 die Abführung in Höhe der Eigenkapitalverzinsung geplant. Nach der derzeitig gültigen Gebührensatzung beträgt diese 4 % und ergibt sich wie folgt:
|
|
Anzahl Tage |
Verzinsung- 4% |
Stammkapital |
30.000,00 € |
360 |
1.200,00 |
Allgem. Rücklage |
6.776.320,19 € |
360 |
271.052,81 |
Summe |
|
|
272.252,81 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|