Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0047
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzungsänderung- des Kinder- und Jugendbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 01.0.3 Beauftragtenbüro/Beauftragte für Gleichstellung, Familie und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen
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Beratung
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26.08.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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02.09.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.09.2019
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Sachdarstellung
Zu Artikel 1
Der noch aktuelle § 8 Abs. 6 und Abs. 9 enthält folgende Fassung:
§ 8 Einbindung in die Universitäts- und Hansestadt Greifswald
(6) Die Bürgerschaft, die jeweiligen Ausschüsse und die Stadtverwaltung haben Empfehlungen und Anträge des Kinder- und Jugendbeirats innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln und zu beantworten.
(9) Der Kinder- und Jugendbeirat bekommt von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald jährlich, soweit es die Haushaltslage zulässt, finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die er in eigener Verantwortung verwaltet. Die Mittelverwendung ist jährlich nachzuweisen.
Der neue § 8 Abs. 6 und 9 wird geändert in:
§ 8 Einbindung in die Universitäts- und Hansestadt Greifswald
(6) Die Bürgerschaft, die jeweiligen Ausschüsse und die Stadtverwaltung haben sollen Empfehlungen und Anträge des Kinder- und Jugendbeirats innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln und zu beantworten.
(9) Der Kinder- und Jugendbeirat bekommt von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald jährlich, soweit es die Haushaltslage zulässt, finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die er in eigener Verantwortung verwaltet.gestellt, die er in eigener Verantwortung verwaltet. Nach Maßgabe des Haushaltes stellt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald dem Kinder- und Jugendbeirat finanzielle Mittel, die für satzungsmäßige Zwecke zu verwenden sind, zur Verfügung. Die Mittelverwendung ist jährlich nachzuweisen.
Die Änderungen entsprechen dem Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 09.05.2019.
Zu Artikel 2
Die Satzungsänderung soll zum 08.03.2019, dem Tag des Inkrafttretens der Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, wirken, um einen Gleichstand zu erreichen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2021 ff |
Finanzhaushalt |
Ja |
2021 ff |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Ja |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,5 kB
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