Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0012
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer Biotonne
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- 01.0.1 Kanzlei der Bürgerschaft
- Antragsteller/in:
- Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit
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Beratung
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29.08.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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02.09.2019
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, sich beim Kreis Vorpommern-Greifswald für die flächendeckende Einführung einer Biotonne für private Haushalte einzusetzen.
Die Bürgerschaft appelliert an alle Greifswalder Abgeordneten im Kreistag, sich ebenfalls hierfür einzusetzen.
Sollten Kreistag und Kreis die kreisweite Einführung verweigern, wird der Oberbürgermeister beauftragt, mit dem Kreis eine Sonderregelung für die Wiedereinführung der Biotonne in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu verhandeln.
Sofern dadurch Kosten für den städtischen Haushalt entstehen, sind diese zu ermitteln und den Gremien ein mögliches Kosten-Szenario vorzustellen.
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit: Januar 2020
Sachdarstellung
Seit dem 1. Januar 2015 sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in M-V zur getrennten Sammlung und Verwertung von Biomüll verpflichtet (§ 11 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 KrWG).
Dafür ist es nicht bürger*innenfreundlich, die Bürger*innen zu verpflichten, weite Wege mit Biomüll im Kofferraum auf sich zu nehmen, um ihren Biomüll an Sammelstellen auf Wertstoffhöfen getrennt zu entsorgen. Dieses im zu beschließenden Abfallkonzept des Landkreises vorgesehene Verfahren erscheint für die Bürger*innen des Kreises nicht realistisch und wenig vielversprechend, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
In Greifswald gab es bis 2017 die Möglichkeit, eine Biotonne zu bestellen.
Durch fehlende Werbung und breite Unkenntnis über die Existenz des Angebots in der Bevölkerung wurde es schließlich wegen mangelnder Nachfrage wieder eingestellt.
Deswegen ist bei einer erneuten Einführung auf mehr Öffentlichkeitsarbeit, z.B. über Social Media, zu achten.
Bioabfälle sind in vielerlei Hinsicht nützlich, so reduzieren sie den Anteil an Restmüll erheblich, was dessen Behandlung deutlich vereinfacht. Auch durch Kompostierung leisten Bioabfälle einen Beitrag zum Umweltschutz, wenn z.B. durch mehr komposthaltige Erde weniger Torf aus schützenswerten Mooren abgebaut wird. Garten- und Küchenabfälle, die vorher für den eigenen Kompost ungeeignet oder zu viel waren, können so sinnvoll zu hochwertigem Kompost verwertet werden. Die Biotonne erspart hierbei den Bürger*innen im Kreis lange Fahrwege zu Biomüll-Sammelstellen und Wertstoffhöfen.
Wird der Bioabfall nicht kompostiert, so kann er auch in Blockkraftwerken zur Strom- und Wärmegewinnung genutzt werden.
Der Kreis Vorpommern-Greifswald ist einer der wenigen Kreise in der gesamten Bundesrepublik, in dem es noch keine flächendeckende Einführung der Biotonne gibt (siehe Karte zur Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen in Deutschland 2018 in: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/abfall-und-recycling/bioabfall/biomuell.html).
Im benachbarten Landkreis Vorpommern-Rügen wurde mit dem 1. Januar 2016 die Biotonne verpflichtend und flächendeckend für alle, die nicht selbst kompostieren, eingeführt. Das System hat sich offenbar bewährt.
Der Nachbarkreis kann sich also wie die allermeisten Kreise in Deutschland offenbar eine Biotonne leisten, der Kreis Vorpommern-Greifswald verweigert dies aber mit der Begründung, die Verwertbarkeit des Biomülls wäre womöglich durch die neue Düngeverordnung zukünftig nicht sichergestellt.
Sollte der Kreis sich weiterhin einer flächendeckenden Einführung verweigern, so sollte die Greifswalder Stadtverwaltung auf eine Sonderregelung für Greifswald drängen.
Mögliche Kosten, die dadurch auf die Stadt zukommen, sollen ermittelt und den Gremien vorgestellt werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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