Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0042
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung von 1,5 Stellen für den Bereich Wohngeld
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 10.1 Haupt- und Personalamt/Abteilung Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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26.08.2019
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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02.09.2019
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.09.2019
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Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 23.05.2019 wurde die Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Bundeskabinett am 08.05.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes beschlossen hat. Der Gesetzesentwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren, das im Herbst 2019 abgeschlossen sein soll.
Der Gesetzesentwurf sieht eine Erhöhung der Wohngeldleistungen zum 01.01.2020 vor. Durch die in diesem Zusammenhang stehende Erhöhung der Einkommensgrenzen wird erwartet, dass die Zahl der Leistungsbezieher den Wert aus dem Jahr 2016 erreichen wird. Darüber hinaus wird angenommen, dass die Anzahl der Wohngeldempfänger in den Folgejahren aufgrund einer alle zwei Jahre stattfindenden automatischen Anpassung an die Miet- und Verbrauchspreis-entwicklung auf einem annähernd hohen Niveau bleiben wird und nicht – wie bisher üblich – aufgrund der Einkommenssteigerungen kontinuierlich sinken wird.
Die Stellenbemessung aufgrund der Fallzahlen von 2016 sieht einen Stellenbedarf von 8,0 VbE vor. Aktuell befinden sich im Bereich des Wohngeldes 6,65 VbE im Stellenplan.
Mit den zusätzlichen 1,5 Stellen würde der Bereich mit 8,15 VbE ausgestattet sein, um das erhöhte Antragsaufkommen zu bewältigen.
Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 2 der Kommunalverfassung M-V bedarf es keiner Nachtragshaushalts-satzung, wenn sich die Abweichungen vom Stellenplan aufgrund gesetzlich übertragener Auf-gaben ergeben. Die Aufgaben im Bereich des Wohngeldes nimmt die Universitäts- und Hanse-stadt Greifswald entsprechend Nr. 2.2 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wohngeldgesetzes M-V im übertragenen Wirkungskreis wahr. Die Stellen sollen sofort ausgeschrieben werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2020 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2020 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
07 |
35100.50221000 |
Dienstbezüge |
433.200 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2020 |
352.300 |
352.300 |
- 80.900 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2020 |
11200.50221000 (Dienstbezüge) |
80.900 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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