Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0003-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, welche Optionen es gibt, die Plakatierung mit Wahlplakaten zukünftig zu begrenzen.

 

Dabei sind insbesondere folgende Optionen jeweils zu prüfen und ggfs. eine Satzung/ Allgemeinverfügung vorzubereiten:

 

  1. Werberahmen von max. 200 Plakaten pro Partei/ Gruppe/ Einzelbewerber*in Bewerberliste im gesamten Stadtgebiet

 

  1. Beschränkung pro Laterne auf max. 3 Plakate unterschiedlicher Parteien/ Gruppen/ Einzelbewerber*in Bewerberlisten in Kombination mit Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den gehängten Plakaten (z.B. nur alle 5 Laternen Laterne 1 plakatiert, dann 5 Laternen frei)

 

  1. Ausweitung der Sperrzone über die Innenstadt hinaus. Die mögliche maximale Ausdehnung ist zu prüfen. zwischen Museumshafen und Bahnhofstraße, sowie Bahngleise im Westen und östliche Seite Hansering

 

  1. Beschränkung der Plakatierung auf die Einfallstraßen und zusätzlicher Werberahmen von max. 20 Plakaten pro definiertem Stadtteil

 

  1. Alleinige Nutzung mobiler Plakatwände für Großplakate im Stadtgebiet entsprechend einer festen Plakatierungsvorgabe

 

  1. Alleinige Nutzung von Plakataufstellern zur Anbringung von Din A1-Plakaten entsprechend einer festen Plakatierungsvorgabe

 

Sollten andere Optionen durchsetzbarer, ökologischer und effektiver sein, sind diese ebenfalls vorzustellen.

 

Es ist außerdem darzustellen, welche Möglichkeiten die Stadt hat, um Verstöße gegen die vorgeschlagenen Auflagen zu ahnden.

Reduzieren

Sachdarstellung

Plakatierungen im Wahlkampf sind prinzipiell wichtig, um Demokratie sichtbar zu machen, auf Wahlen hinzuweisen und Parteiprogramme und Bewerber*innen bekannt zu machen.

Daher stehen wir als gewählte Fraktionen in der Bürgerschaft prinzipiell zu einer Plakatierung im Wahlkampf.

 

Allerdings hat die Plakatierung im letzten Wahlkampf (Kommunal- und Europawahl 2019) Ausmaße angenommen, die nicht mehr hinnehmbar sind.

 

Dabei gab es sowohl zahlreiche Verstöße gegen die bereits bestehenden Auflagen, was Plakatierung in der Innenstadt, Höhe der Anbringung der Plakate, Standorte von Plakaten im Kreuzungsbereich oder an Bushaltestellen betraf. Dadurch traten Gefährdungen von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ein.

 

Außerdem übertraf die Anzahl aller Plakate alles, was bisher da gewesen war.

Wir wollen, dass unsere Stadt nicht in einer Plakateflut „ertrinkt“, sondern dass für alle Wahlbewerber*innen gleiche Chancen bestehen, für ihre Inhalte zu werben und das Stadtbild auch außerhalb der plakatefreien Innenstadt in den 6 Wochen vor einer Wahl ansehnlich bleibt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

16.09.2019 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen