Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0052
Grunddaten
- Betreff:
-
Baggerung Fahrrinne und Hafenbecken Seehafen Greifswald- Ladebow
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66.3 Tiefbau- und Grünflächenamt/Abteilung Verwaltung, Bau und Unterhaltung von Hafenanlagen und Brücken
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)
|
Beratung
|
|
|
01.10.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
|
Beratung
|
|
|
14.10.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung
|
Beratung
|
|
|
15.10.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Digitalisierung
|
Beratung
|
|
|
16.10.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
21.10.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
04.11.2019
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister:
1. zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund über die Durchführung einer gemeinsamen Baggerung in der Fahrrinne und dem Hafenbecken auf 6,90 m Wassertiefe sowie
2. zum Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund (WSA) über die Bereitstellung von Spülfeld- und Bodenlagerkapazitäten durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) für Nassbaggergut aus der Fahrrinne
Sachdarstellung
Zu 1. Ziel der Beschlussvorlage ist es, die planfestgestellte Tiefe von 6,90 m im Hafenbecken und in der Fahrrinne zum Hafen Ladebow wieder herzustellen. Die Zuständigkeit für die Unterhaltungsbaggerung in der Fahrrinne liegt beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA), für das Hafenbecken bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Das WSA konnte die Wirtschaftlichkeit einer Unterhaltungsbaggerung in der Fahrrinne zum Seehafen Greifswald- Ladebow auf -6,90 m unter der Bedingung nachweisen, vorhandene kommunale Lagerungskapazitäten für die Unterbringung des Nassbaggergutes zu nutzen. Da dadurch hohe Transportkosten für das Nassbaggergut entfallen. Im vergangenen Jahr ist in einem ersten Schnitt die Wassertiefe auf -5,90 m erhöht worden, wodurch eine Erhöhung des zulässigen Abladetiefganges der anlaufenden Schiffe von 4,20 m auf 5,00 m erreicht werden konnte.
Im jetzt geplanten 2. Schritt soll die Fahrwassertiefe zunächst auf – 6,50 m erhöht werden. Damit wird ein Abladetiefgang von 5,70 m möglich und der überwiegende Teil der üblicherweise in der Region verkehrenden Schiffe kann voll beladen den Hafen Greifswald- Ladebow anlaufen. In einem anschließenden 3. und 4. Schnitt ist die Baggerung des Fahrwassers und Hafenbeckens auf letztendlich - 6,90 m geplant. Dafür ist der Abschluss einer neuen Verwaltungsvereinbarung mit dem WSA nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft erforderlich. Eine Wassertiefe von - 6,90 m ermöglicht einen Abladetiefgang der Schiffe von 6,10 m und damit auch eine wirtschaftliche Versorgung des Seehafentanklagers der Fa. Weser Petrol mit den Tankern der Thun- Klasse. Aus Gründen der Effizienz und Kostenersparnis soll die Baggerung durch das WSA für die Fahrrinne und das Hafenbeckens insgesamt ausgeschrieben und beauftragt werden, nachfolgend erfolgt die Kostenbeteiligung der UHGW entsprechend einer Abrechnung des WSA für das Hafenbecken.
Zu 2. Im Bereich des B-Plans „Gewerbegebiet Ladebow“ wurde durch die UHGW eine Fläche für ein Spülfeld angepachtet und dieses bereits errichtet. Für die Nutzung kommunaler Ablagerungsflächen für das Nassbaggergut aus der Fahrrinne ist eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Auf Grund des Fassungsvermögens des kommunalen Spülfeldes von max 45.000 m³ und den erforderlichen Zeiten für die Entwässerung (Abtrockung) des Nassbaggergutes von jeweils ca. 6 Monaten, kann mit dem Abschluss der Unterhaltungsbaggerung auf – 6,90 m Tiefe in der Fahrrinne und im Hafenbecken etwa im Laufe des Jahres 2024 gerechnet werden. Nach der letzten Entwässerung des Nassbaggergutes im Spülfeld wird es auf Kosten des WSA auf die Bodenlagerfläche, ebenfalls im Gewerbegebiet, verbracht und kann von dort aus durch die UHGW weiterverwertet werden. Der weitere Trocknungsvorgang auf der Bodenlagerfläche dauert ebenfalls ca. ½ Jahr.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2019 ff |
Finanzhaushalt |
Ja |
2019 ff |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
6 |
54802.52311000 |
Unterhaltung/Ausbaggerung Seehafen Ladebow von 5,90 auf 6,90 |
350.000 (2019-2022) |
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2019 |
225.000 |
75.000 |
0,00 |
|
2 |
2020 |
50.000 |
50.000 |
0,00 |
|
3 |
2021 |
50.000 |
0 |
-50.000 |
|
4 |
2022 |
50.000 |
0 |
-50.000 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2020 |
Nutzungsentgelt WSA |
150.000 |
2 |
2021 |
Nutzungsentgelt WSA |
150.000 |
3 |
2022 |
Nutzungsentgelt WSA |
150.000 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|
A) Erträge
1. Für die Nutzung der kommunalen Spülfeld- und Bodenlagerkapazitäten für
90.000 m³ Nassbaggergut aus der Fahrrinne entrichtet das WSA ein Nutzungsentgelt i.H.v. 450.000 € zugunsten der Stadt. Auf Grund der etappenweisen Baggerung, zunächst auf 6,50 m Wassertiefe, später auf 6,90 m in der Fahrrinne werden die Erträge jährlich ab 2020 mit 150.000 € eingeplant. Außerdem übernimmt das WSA die Kosten für die erste Leerung des Spülfeldes in Höhe von ca.250.000 €, vor Beginn der Baggermaßnahme.
2. Durch die Verwertung des abgetrockneten Nassbaggergutes sind weitere Erträge erzielbar, die allerdings in Abhängigkeit zur konjunkturellen Entwicklung und dem Bedarf in der Region stehen. Jedenfalls steht die Option, bei eigenen kommunalen Bauvorhaben das Material zu verwenden und somit die Investitionskosten zu minimieren.
Verwertung des abgetrockneten Nassbaggergutes von der Bodenlagerfläche
Für die Verwertung des auf < 10 % Wassergehalt abgetrockneten Bodens gibt es folgende Optionen (Eignungsnachweise liegen vor):
- Verwertung bei eigenen Baumaßnahmen zur Minimierung der Baukosten durch bauseits bereit gestelltes Material. Das wurde bereits beim Bau des Spülfeldes und der Sicherung des Dammes zur Insel Riems erfolgreich praktiziert.
- Vermarktung in der Bauwirtschaft als Baustoff. Das Material ist nach bereits erfolgten Analysen als Füllboden, Damm-/ Deichbaustoff und auch zur Abdeckung von stillgelegten Deponien geeignet.
- Bereitstellung als Material für Bodenregulierungen in der Landwirtschaft. Hierbei sind keine Erträge zu erwarten. Jedenfalls ist es eine Option für den Fall, dass Kapazitäten auf der Bodenlagerfläche erforderlich werden.
B) Aufwand
1. Der Aufwand für die Baggerung im Hafenbecken auf 6,90 m Wassertiefe wird an Hand des Rechnungsergebnisses der Baggerung auf eine Tiefe von 5,90 m im Jahr 2018 voraussichtlich mit 350.000 € geplant. Genaue Zahlen liegen erst nach Auswertung der öffentlichen Ausschreibung Ende 2019/Anfang 2020 vor. Im laufenden Haushalt sind 175.000 € für die Baggerung vorhanden. Der Differenzbetrag i.H.v. 175.000 € ist auf Grund der etappenweisen Baggerung im Haushalt 2021/2022 einzuplanen.
2. Für die Bewirtschaftung des Spülfeldes und der Bodenlagerfläche wird im Zeitraum 2019- 2025 mit Kosten i.H.v. 200.000 € gerechnet. Darin enthalten sind die zu zahlende Nutzungsentschädigung für das Spülfeld sowie die Umlagerung des Nassbaggergutes aus dem Hafenbecken auf die Bodenlagerfläche.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
139,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
205,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
494,1 kB
|