Informationsvorlage - IV/07/0001-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zum Prüfauftrag „Denkmal zu Ehren von Ernst Moritz Arndt“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 41 Amt für Bildung, Kultur und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
14.10.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
15.10.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
16.10.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Digitalisierung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
16.10.2019
|
Sachdarstellung
Die Bürgerschaft nimmt nachfolgende Informationsvorlage zum Prüfauftrag hinsichtlich eines Standortes für ein „Denkmal zu Ehren von Ernst Moritz Arndt“ zum BS B866-33/19 vom 29.04.2019 zur Kenntnis.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat den Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob und an welchem Ort im Stadtgebiet anlässlich des 250. Geburtstags ein Denkmal zu Ehren von Ernst Moritz Arndt errichtet werden kann.
Eine ämterübergreifende Beratung hat ergeben, dass sich aufgrund der Vielzahl von Ehrungen für Ernst Moritz Arndt in der Innenstadt (Arndt-Denkmal am Rubenowplatz sowie Gedenktafel zu Ehren Ernst Moritz Arndts in der Johann-Sebastian-Bach-Straße 17) die Fleischervorstadt als ein würdiger Ort für die Aufstellung eines Arndt-Denkmals erweisen würde. Insbesondere die Arndtstraße scheint aufgrund des Namens und der dortigen Regionalschule „Ernst-Moritz-Arndt“ mehr als geeignet.
Folgender Standort wäre denkbar und wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen: der Platz vor dem Stadtarchiv (Arndtstraße/ Einmündung Goethestraße), welcher im Zuge der bevorstehenden Umgestaltung der Arndtstraße (voraussichtliche Fertigstellung 2021) im Rahmen von „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die soziale Stadt“ ein neues Erscheinungsbild erhalten soll.
Was die Form der Ehrung anbelangt, so schlägt die Verwaltung für den Standort Arndtstraße
3 Varianten vor:
- ein Denkmal in Form eines Findlings mit dem Namen des zu Ehrenden und seinen Lebensdaten (voraussichtliche/ geschätzte Kosten: 6.000-7.000 €, im Rahmen einer möglichen Förderung durch Städtebaufördermittel)
- ein Denkmal, welches von den Schüler*innen der Arndtschule in Begleitung eines Künstlers/ einer Künstlerin, welche/r die Schüler*innen entsprechend künstlerisch und pädagogisch begleitet, im Rahmen einer Geschichtswerkstatt entstehen könnte (voraussichtliche/ geschätzte Kosten: 30.000 €, im Rahmen einer möglichen Förderung durch Städtebaufördermittel)
- eine Eiche (4 m groß, 16-18 cm Stammdurchmesser) mit Umpflanzung, Rabattengeländer und Erläuterungstafel (voraussichtliche/ geschätzte Kosten: 5.000 €, im Rahmen einer möglichen Förderung durch Städtebaufördermittel)
All diese vorgeschlagenen Varianten lassen sich jedoch nicht zeitnah zum 250. Geburtstag Ernst Moritz Arndts (26. Dezember 2019) realisieren.
Daher schlägt die Verwaltung als 4. Variante – allerdings an einem anderen Standort – die Würdigung Arndts mit einem temporären künstlerischen Projekt des Vereins ArtCube gemeinsam mit Greifswalder Schüler*innen von Mitte Dezember 2019 bis Mitte Januar 2020 im Kunstkubus am Karl-Marx-Platz vor (voraussichtliche/ geschätzte Kosten: 2.500-3.000 €)
Hinsichtlich der Realisierung des Denkmals/ der Würdigung bedarf es sowohl einer Entscheidung seitens der Bürgerschaft hinsichtlich der Form der Würdigung sowie fernerhin der Klärung, aus welchen Mitteln der Gedenkstein/ die Ehrung bezahlt werden soll. Im Doppelhaushalt 2019/2020 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind diesbezüglich bislang keine Mittel eingeplant worden bzw. sie müssten abhängig von der Form der Würdigung entsprechend in der Haushaltsplanung des Doppelhaushalts 2021/2022 berücksichtigt werden.
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
Haushaltsjahr |
Ergebnishaushalt |
Ja Nein: |
2019/20; 2021/2022 |
Finanzhaushalt |
Ja Nein: |
2019/20; 2021/2022 |