Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht wird mit

      einer Bilanzsumme von  786.674,72 €

      einem Eigenkapital von  456.773,79 €

      und einem Jahresverlust von 131.815,22 € festgestellt.

 

  1. Der Jahresverlust von 131.815,22 € wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 28.401,70 € verrechnet und der Restbetrag in Höhe von 103.413,52 € durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

  1. Dem Betriebsleiter wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

  1. Die Bürgerschaft nimmt die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Waren als Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2019 zur Kenntnis.

 

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Sachdarstellung

Der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht sind durch die Bürgerschaft festzustellen. Des Weiteren hat die Bürgerschaft über die Behandlung des Jahresergebnisses sowie über die Entlastung des Betriebsleiters zu beschließen.

 

Der Jahresabschluss 2018 weist einen Fehlbetrag von 131,8 TEUR aus. In diesem Ergebnis ist der unterjährig zugeführte Liquiditätsausgleich in Höhe von 156,1 TEUR ergebnis- und finanzwirksam berücksichtigt, welcher entsprechend dem  Wirtschaftsplan an den Eigenbetrieb zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gezahlt wurde.

 

Das Jahresergebnis weicht erheblich von dem geplanten Ergebnis um -109,8 T€ und von der Hochrechnung mit Stand Oktober 2018 um -103,9 ab. 

 

Ursächlich für den Verlust sind geringere Erlöse aus den Segeltörns durch eine verminderte Auslastung, gestiegene Personalkosten sowie erhöhte sonstige betriebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Werftaufenthalt und notwendigen Wartungsarbeiten auf dem Schiff. Die ausführlichen Erläuterungen sind dem Lagebericht zu entnehmen.  

 

Der Jahresfehlbetrag 2018 soll gemäß Vorschlag des Oberbürgermeisters als amtierender Betriebsleiter mit dem Gewinnvortrag verrechnet und der Restbetrag durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.

 

Auf Grundlage des Verlustes vermindern sich die Bilanzsumme und das Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes Seesportzentrums GREIF (Eigenkapital im Verhältnis zu der um die Sonderposten für Investitionszuschüsse berichtigten Bilanzsumme) beträgt 76,9 %.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 2. September 2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der vollständige Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF zum 31.12.2018 kann in der Bürgerschaftskanzlei oder in der Geschäftsstelle des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF, Am Hafen 3, Greifswald eingesehen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2018

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

62300-57319100

an Eigenbetriebe – Sonstige Finanzaufwendungen – SZG

287.915,22

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2018

156.100,00

156.100,00

-131.815,22

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.10.2019 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

21.10.2019 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

04.11.2019 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen