Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.560.209,50 € für die Durchführung der Baumaßnahme  „Hansering 1.BA-Spundwand“  im Städtebaulichen Sondervermögen 161  „Sanierungsgebiet Innenstadt - Fleischervorstadt“.

 

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Sachdarstellung

Die Durchführung des Einzelvorhabens „Hansering 1.BA-Spundwand“ erfolgt aus Mitteln des Städtebaulichen Sondervermögens (SSV) 161 „Innenstadt und Fleischervorstadt“.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung sowie seiner Beschlussfassung wurden die Gesamtausgaben noch mit 1.500.000,00 Euro geschätzt. Im weiteren Planungsverlauf wurden die technischen Lösungsmöglichkeiten der Instandsetzung der Uferbefestigung konkretisiert und abgewogen. Nunmehr, insbesondere aus Kostengründen, soll die vorhandene historische Spundwand nicht mehr saniert, sondern eine separate Spundwand vor die vorhandene eingebracht werden. Die Gesamtbaukosten hierfür belaufen sich nach aktuellem Planungsstand auf 4.060.209,50 Euro.

 

Am 23. August 2019 wurde der Zuwendungsbescheid durch Herrn Minister Pegel bzgl. des Einsatzes von Städtebaufördermitteln übergeben. Durch das Innenministerium wurde für diese Maßnahme grundsätzlich bereits die Gewährung einer Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 893.045,30 Euro in Aussicht gestellt. Abzüglich dieser Sonderbedarfszuweisungen ergeben sich gegenwärtig Ausgaben in Höhe von 3.167.164,20 Euro aus Städtebaufördermitteln.

 

Die Finanzierung setzt sich wie folgt zusammen:

 

4.060.209,50 Euro Gesamtbaukosten

-  893.045,30 Euro Sonderbedarfszuweisung

3.167.164,20 Euro über Städtebaufördermittel zu finanzieren

   davon

2.111.442,80 Euro je 1/3 Bund und Land

1.055.721,40 Euro 1/3  Komplementäranteil Gemeinde

 

geplante Mittel

 

1.500.000,00 Euro 

-   275.000,00 Euro  zusätzlicher Eigenanteil und nicht zuwendungsfähige Kosten

1.225.000,00 Euro  Städtebaufördermittel

    816.666,67 Euro  Finanzhilfen Bund /Land (2/3-Anteil)

    408.333,33 Euro  Komplementäranteil UHGW (1/3-Anteil).

 

Der im Kernhaushalt geplante zusätzliche Eigenanteil in Höhe von 275.000,00 Euro muss aufgrund aktueller Erlasslage nicht mehr bereitgestellt werden, kann aber für die Finanzierung des Vorhabens eingesetzt werden. Dieses Vorgehen vorausgesetzt, ergibt sich folgende Differenz zwischen dem nun gemäß Bewilligungen beizubringenden Komplementäranteil und dem bereits geplanten:

 

1.055.721,40 Euro beizubringender Komplementäranteil

-  275.000,00 Euro geplanter zusätzlicher Eigenanteil

   780.721,40 Euro

-  408.333,33 Euro geplanter Komplementäranteil bei 1.500.000 Euro

   372.388,07 Euro zusätzlich zum Planansatz benötigter Komplementäranteil.

 

 

Im Haushaltsplan 2019 wurden für das SSV 161 die Anrechnung von Verkaufserlösen auf die Komplementäranteile für die Abrufe von Finanzhilfen in Höhe von 100.000,00 Euro geplant. Durch weitere Verkäufe von D4-Vermögen stehen überplanmäßig  weitere 244.053,79 Euro zur Verfügung, die für den städtischen Komplementäranteil zur Deckung herangezogen werden können.

 

Des Weiteren hat sich herausgestellt, dass einige geplante Ausreichungen an zweckgebundenen Zuwendungen für private Modernisierungen im SSV 161 in 2019 nicht durchgeführt werden und somit auch keine Auszahlungsreife erreicht wird. Der Planansatz 2019 für die Vorhaben Lange Reihe 83, Lange Reihe 76/77, Ecke Mühlenstraße/Brüggstraße, Arndtstraße 9 und Steinstraße 9/10 beträgt insgesamt 400.000,00 Euro. Der hierfür unter der Maßnahme 51103 M11001 (Komplementäranteil SSV 161) geplante Anteil an Komplementärmitteln beträgt 1/3 = 133.333,33 Euro von denen die benötigten 128.334,28 Euro für die Spundwand zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Erwerber der Objekte Lange Reihe 83 und Lange Reihe 76/77 haben im Zuge des Erwerbes im Rahmen der Ausschreibung auf die Ausreichung von Städtebaufördermittel verzichtet. Das Neubauvorhaben Ecke Mühlenstraße/ Brüggstraße ist zwischenzeitlich durch den Eigentümer ohne Städtebaufördermittel durchgeführt worden. Die Eigentümer der Objekte Arndtstraße 9 und Steinstraße 9/10 haben keinen Antrag auf Ausreichung von zweckgebundenen Zuwendungen gestellt.

 

244.053,79 Euro  angerechneter Anteil von Komplementäranteilen aus Verkäufen

128.334,28 Euro  geplanter Komplementäranteil für zweckgebunde Zuwendungen

372.388,07 Euro zusätzlich zum Planansatz benötigter Komplementäranteil.

 

Insoweit ist im Kernhaushalt die Beantragung einer überplanmäßigen Ausgabe nicht erforderlich, da der für die Spundwand erforderliche zusätzliche Komplementäranteil aus den bereits an das SSV 161 abgeführten und den im Kernhaushalt im Jahr 2019 geplanten Mitteln finanziert werden kann.

 

Im Städtebaulichen Sondervermögen stehen für die Baumaßnahme in den Jahren 2019 und 2020  1.500.000,00 Euro zur Verfügung.

 

Bei einer Gesamtaufwendung von 4.060.209,50 Euro besteht ein zusätzlicher Mittelbedarf von 2.560.209,50 Euro.

Diese werden durch die nicht benötigten Mittel für zweckgebundene Zuwendungen an private Eigentümer, den Mittelabruf von Bund, Land, Gemeinde und der Sonderbedarfszuweisung abgesichert.

Die Komplementäranteile der Stadt sind - wie oben beschrieben – im Kernhaushalt abgesichert.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2019/2020

Finanzhaushalt

ja

2019/2020

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

51103020 / 52692000

52692.40020

Investitionsanteil für öff. nutzbare Objekte - Hansering 1.BA - Spundwand

4.060.209,50

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2019

2020

500.000,00

1.000.000,00

0,00

2.560.209,50

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2019

2020

51103020 – 23142000 / 68142000

Sonderbedarfszuweisung (Spundwand - Hansering)

 

51103020 – 23932200 / 68332200

23932.00000

„Sonderposten Land“

 

51103020 – 23932300 / 6833200

23932.00001

„Sonderposten Bund“

 

51103020 – 34431000 / 66751000

34431.00000

Gemeindeanteil öff. nutzbare Objekte

 

51103020 – 01210000 / 78450000

01210.40000

Geleistete Zuwendungen an Privat

 

893.045,30

 

 

 

519.053,79

 

 

 

519.053,78

 

 

 

244.053,79

 

 

 

385.002,84

 

 

 

2.560.209,50

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.10.2019 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

21.10.2019 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

04.11.2019 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen