Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0097
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe im Städtebaulichen Sondervermögen 161 „Sanierungsgebiet Innenstadt - Fleischervorstadt“
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.1 Stadtbauamt/Abteilung Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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14.10.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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21.10.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.11.2019
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Sachdarstellung
Die Durchführung des Einzelvorhabens „Hansering 1.BA-Spundwand“ erfolgt aus Mitteln des Städtebaulichen Sondervermögens (SSV) 161 „Innenstadt und Fleischervorstadt“.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung sowie seiner Beschlussfassung wurden die Gesamtausgaben noch mit 1.500.000,00 Euro geschätzt. Im weiteren Planungsverlauf wurden die technischen Lösungsmöglichkeiten der Instandsetzung der Uferbefestigung konkretisiert und abgewogen. Nunmehr, insbesondere aus Kostengründen, soll die vorhandene historische Spundwand nicht mehr saniert, sondern eine separate Spundwand vor die vorhandene eingebracht werden. Die Gesamtbaukosten hierfür belaufen sich nach aktuellem Planungsstand auf 4.060.209,50 Euro.
Am 23. August 2019 wurde der Zuwendungsbescheid durch Herrn Minister Pegel bzgl. des Einsatzes von Städtebaufördermitteln übergeben. Durch das Innenministerium wurde für diese Maßnahme grundsätzlich bereits die Gewährung einer Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 893.045,30 Euro in Aussicht gestellt. Abzüglich dieser Sonderbedarfszuweisungen ergeben sich gegenwärtig Ausgaben in Höhe von 3.167.164,20 Euro aus Städtebaufördermitteln.
Die Finanzierung setzt sich wie folgt zusammen:
4.060.209,50 Euro Gesamtbaukosten
- 893.045,30 Euro Sonderbedarfszuweisung
3.167.164,20 Euro über Städtebaufördermittel zu finanzieren
davon
2.111.442,80 Euro je 1/3 Bund und Land
1.055.721,40 Euro 1/3 Komplementäranteil Gemeinde
geplante Mittel
1.500.000,00 Euro
- 275.000,00 Euro zusätzlicher Eigenanteil und nicht zuwendungsfähige Kosten
1.225.000,00 Euro Städtebaufördermittel
816.666,67 Euro Finanzhilfen Bund /Land (2/3-Anteil)
408.333,33 Euro Komplementäranteil UHGW (1/3-Anteil).
Der im Kernhaushalt geplante zusätzliche Eigenanteil in Höhe von 275.000,00 Euro muss aufgrund aktueller Erlasslage nicht mehr bereitgestellt werden, kann aber für die Finanzierung des Vorhabens eingesetzt werden. Dieses Vorgehen vorausgesetzt, ergibt sich folgende Differenz zwischen dem nun gemäß Bewilligungen beizubringenden Komplementäranteil und dem bereits geplanten:
1.055.721,40 Euro beizubringender Komplementäranteil
- 275.000,00 Euro geplanter zusätzlicher Eigenanteil
780.721,40 Euro
- 408.333,33 Euro geplanter Komplementäranteil bei 1.500.000 Euro
372.388,07 Euro zusätzlich zum Planansatz benötigter Komplementäranteil.
Im Haushaltsplan 2019 wurden für das SSV 161 die Anrechnung von Verkaufserlösen auf die Komplementäranteile für die Abrufe von Finanzhilfen in Höhe von 100.000,00 Euro geplant. Durch weitere Verkäufe von D4-Vermögen stehen überplanmäßig weitere 244.053,79 Euro zur Verfügung, die für den städtischen Komplementäranteil zur Deckung herangezogen werden können.
Des Weiteren hat sich herausgestellt, dass einige geplante Ausreichungen an zweckgebundenen Zuwendungen für private Modernisierungen im SSV 161 in 2019 nicht durchgeführt werden und somit auch keine Auszahlungsreife erreicht wird. Der Planansatz 2019 für die Vorhaben Lange Reihe 83, Lange Reihe 76/77, Ecke Mühlenstraße/Brüggstraße, Arndtstraße 9 und Steinstraße 9/10 beträgt insgesamt 400.000,00 Euro. Der hierfür unter der Maßnahme 51103 M11001 (Komplementäranteil SSV 161) geplante Anteil an Komplementärmitteln beträgt 1/3 = 133.333,33 Euro von denen die benötigten 128.334,28 Euro für die Spundwand zur Verfügung gestellt werden.
Die Erwerber der Objekte Lange Reihe 83 und Lange Reihe 76/77 haben im Zuge des Erwerbes im Rahmen der Ausschreibung auf die Ausreichung von Städtebaufördermittel verzichtet. Das Neubauvorhaben Ecke Mühlenstraße/ Brüggstraße ist zwischenzeitlich durch den Eigentümer ohne Städtebaufördermittel durchgeführt worden. Die Eigentümer der Objekte Arndtstraße 9 und Steinstraße 9/10 haben keinen Antrag auf Ausreichung von zweckgebundenen Zuwendungen gestellt.
244.053,79 Euro angerechneter Anteil von Komplementäranteilen aus Verkäufen
128.334,28 Euro geplanter Komplementäranteil für zweckgebunde Zuwendungen
372.388,07 Euro zusätzlich zum Planansatz benötigter Komplementäranteil.
Insoweit ist im Kernhaushalt die Beantragung einer überplanmäßigen Ausgabe nicht erforderlich, da der für die Spundwand erforderliche zusätzliche Komplementäranteil aus den bereits an das SSV 161 abgeführten und den im Kernhaushalt im Jahr 2019 geplanten Mitteln finanziert werden kann.
Im Städtebaulichen Sondervermögen stehen für die Baumaßnahme in den Jahren 2019 und 2020 1.500.000,00 Euro zur Verfügung.
Bei einer Gesamtaufwendung von 4.060.209,50 Euro besteht ein zusätzlicher Mittelbedarf von 2.560.209,50 Euro.
Diese werden durch die nicht benötigten Mittel für zweckgebundene Zuwendungen an private Eigentümer, den Mittelabruf von Bund, Land, Gemeinde und der Sonderbedarfszuweisung abgesichert.
Die Komplementäranteile der Stadt sind - wie oben beschrieben – im Kernhaushalt abgesichert.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2019/2020 |
Finanzhaushalt |
ja |
2019/2020 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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51103020 / 52692000 52692.40020 |
Investitionsanteil für öff. nutzbare Objekte - Hansering 1.BA - Spundwand |
4.060.209,50 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2019 2020 |
500.000,00 1.000.000,00 |
0,00 |
2.560.209,50 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2019 2020 |
51103020 – 23142000 / 68142000 Sonderbedarfszuweisung (Spundwand - Hansering)
51103020 – 23932200 / 68332200 23932.00000 „Sonderposten Land“
51103020 – 23932300 / 6833200 23932.00001 „Sonderposten Bund“
51103020 – 34431000 / 66751000 34431.00000 Gemeindeanteil öff. nutzbare Objekte
51103020 – 01210000 / 78450000 01210.40000 Geleistete Zuwendungen an Privat
|
893.045,30
519.053,79
519.053,78
244.053,79
385.002,84
2.560.209,50
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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