Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0072
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag - Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für Abwasseruntersuchungen für die öffentliche Abwasserentsorgung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.11.2019
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Sachdarstellung
Gemäß Ziffer 13.3 der Verwaltungsanweisung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Eigenbetriebsverordnung darf die absolute Höhe der Eigenkapitalverzinsung die marktübliche Verzinsung für ausfallsichere Geldanlagen nicht übersteigen. Dabei ist auf einen zeitraumbezogenen Durchschnittszinssatz für festverzinsliche Geldanlagen abzustellen, der dem langfristigen Anlagehorizont des in dem Eigenbetrieb gebundenen Kapitals der Gemeinde entspricht.
Die vorgelegte Änderungssatzung legt eine 4% Verzinsung des Eigenkapital zugrunde, obwohl die Zinsen seit dem Jahr 2007 kontinuierlich sinken und spätestens seit dem Jahr 2015 eine Nullzins-phase besteht. Der Bundesfinanzhof hält die gesetzlich angeordnete Verzinsung von Steuernach-forderungen und -erstattungen i.H.v. 6% (§233a Abgabenordnung) seit dem Jahr 2012 für verfassungswidrig und hat entsprechende Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Auch für die nächsten Jahre ist eine Änderung der Zinssätze nicht zu erwarten, so dass auch für den neuen Kalkulationszeitraum statt der angesetzten 4% ein Zinssatz von 0% zugrunde zu legen ist.
Die in Anlage A1 angesetzten Zinsbeträge sind entsprechend den Betriebsabrechnungsbogen für die einzelnen Jahre auf die unterschiedlichen Leistungsbereiche aufzuteilen. Daraus folgt im Einzelnen, dass in der Kalkulation der Schmutzwassergebühr 1.345.481 € Eigenkapitalzinsen enthalten sind, 428.807 € in 2020, 448.637 € in 2021 und 468.037 in 2022, bei der Niederschlags-gebühr sind insgesamt 303.553 € Eigenkapitalzinsen enthalten, 98.955 € in 2020, 100.618 € in 2021 und 103.940 € in 2022.
Unter Berücksichtigung der übrigen Ergebnisse, Tz. 2.5 der Anlage 2, ergibt sich somit beim Schmutzwasser statt eines Gesamtergebnisses von 20.521.300 € ein Betrag i.H.v. 19.175.809 € und bei der Niederschlagsgebühr statt eines Betrages i.H.v. 4.086.600 € ein Gesamtbetrag i.H.v. 3.783.047 €. Unter Berücksichtigung der in Tz.. 2.5 angesetzten Mengen bzw. Flächen ergeben sich die o.a. niedrigeren Gebührensätze.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
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Finanzhaushalt |
Ja |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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