Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern mbH (WFG) entsprechend der Anlage zu.

 

Er genehmigt für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald die unter Vorbehalt dazu gefassten Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der WFG und ermächtigt den Oberbürgermeister, dazu weitere notwendige Erklärungen abzugeben.

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Sachdarstellung

Die WFG wurde 2001 gegründet. Die letzte Änderung des Gesellschaftsvertrages erfolgte 2011 durch Änderung der Gesellschafterstruktur auf Grund der Kreisstrukturreform.

 

Gesellschafter der WFG mit den entsprechenden Anteilen sind:

Universitäts- und Hansestadt Greifswald:

16,7 %

Landkreis Vorpommern-Rügen:

33,3 %

Landkreis Vorpommern-Greifswald:

16,7 %

Hansestadt Stralsund:

16,7 %

Sparkasse Vorpommern:

16,7 %

 

Der Gesellschaftsvertrag bedurfte einer grundlegenden Überarbeitung; insbesondere auch hinsichtlich der Aufnahme der Regelungen des § 73 Kommunalverfassung M-V, soweit diese nicht bereits enthalten waren:

  • Zustimmungserfordernis der Gremien der kommunalen Gesellschafter bei Beteiligungen
  • Bezügetranzparenz der Geschäftsführung.

Diese Regelungen werden auf Grundlage eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung beachtet und umgesetzt.

 

Der Gesellschaftsvertrag wurde zur Verbesserung der Übersichtlichkeit neu strukturiert, teilweise vereinfacht sowie die Regelungspraxis anderer Beteiligungen der Gesellschafter berücksichtigt. Die Kompetenzen der Gesellschaftsorgane wurden klar abgegrenzt. Die Überarbeitung erfolgte durch die Beteiligungscontroller*innen aller Gesellschafter in intensiver Abstimmung mit der Geschäftsführung und unter Beachtung der Hinweise des Innenministeriums M-V.

 

Die Finanzierungsvereinbarung zwischen den Gesellschaftern bleibt bestehen, wird aber künftig nicht mehr Inhalt des Gesellschaftsvertrages.

Die Gesellschafterversammlung hat dem Gesellschaftsvertrag bereits zugestimmt unter Vorbehalt der Genehmigung durch die entsprechenden Gremien der Gesellschafter.

 

Zur besseren Vergleichbarkeit ist die Neufassung in der Anlage dem gegenwärtig geltenden Gesellschaftsvertrag gegenübergestellt.

 

Gemäß § 5 Abs. 5 Punkt 9 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald entscheidet in wichtigen Angelegenheiten der Eigengesellschaften und Beteiligungen der Hauptausschuss.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

18.11.2019 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

02.12.2019 - Hauptausschuss (HA) - ungeändert beschlossen