Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0115
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlung Maßnahme "Schöpfwerk An der Mühle"
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasserwerk Greifswald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Bereit
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Werksausschuss Abwasserwerk Greifswald, Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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18.11.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung
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Beratung
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19.11.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit
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Beratung
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21.11.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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02.12.2019
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Sachdarstellung
Das Schöpfwerk An der Mühle (seit 2018: „Schöpfwerk Matthias Werner“) genügt nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Es muss die Entsorgungssicherheit für Oberflächenwasser für den Stadtteil Eldena gewährleistet werden (Forderung der Unteren Wasserbehörde und des Wasser- und Bodenverbandes im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 9 An der Klosterruine). Das Schöpfwerk ist mit nur einer Pumpe ausgerüstet und konstruktiv so ausgebildet, dass die Pumpe im Schadensfall unter Wasser liegt und schwer zugänglich ist. Die bauliche Hülle ist marode und kann nicht mit einer Ersatzpumpe beschickt werden. Das Einzugsgebiet des Schöpfwerkes wird im Westen durch die Straße Am Bierbach, südlich durch die Lindenstraße, östlich durch den Friedhofsweg und nördlich durch den Ryck bzw. den Bodden begrenzt und entspricht dem Einzugsgebiet des Bierbachs im Unterlauf. Bevor es das Schöpfwerk gab, erfolgte die Oberflächenentwässerung der wenigen versiegelten Flächen über den Bierbach, der offen in den Bodden mündete. Eine Verbindung zum Bodden ist jedoch nicht mehr gegeben.
Aus diesem Grund wurde ein Planungsauftrag zur Ertüchtigung bzw. zum Neubau des Schöpfwerks vergeben. Die Planung und der Ausführungstermin verschoben sich in den Jahren 2016 bis 2019 immer wieder: Aufgrund anderer prioritärer Maßnahmen wurde das Projekt zeitweise nicht weiterverfolgt; der im Jahr 2017 erkundete schlechte Baugrund verlangte eine Neubewertung und Überplanung der Bauwerksgründung. 2018 erfolgte eine vertiefende Baugrunderkundung.
Eine Weiterführung der Maßnahme in 2019 und die bauliche Umsetzung in 2020 ist jedoch zwingend erforderlich, um die Gefährdung des Ortsteils Eldena bei einem länger währenden Ausfall des Schöpfwerks abzustellen.
Für die Investitionsmaßnahme wurden im Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Jahre 2015 bis 2020 insgesamt 701 T€ an Investitionszuschüssen für den Bereich 3 – Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung – des Abwasserwerkes Greifswald (AWG) eingeplant.
Nach Vorlage der Vorplanung und verschiedener Baugruben- und Gründungsvarianten wurden im Februar 2019 die Planung eines Absenkschachtes als äußere Hülle des Schöpfwerkes festgelegt und die weiteren Planungsschritte beauftragt. Der planerische Entwurf vom 30.07.2019 beinhaltet die bauliche Dimensionierung in Abhängigkeit von der technischen Ausrüstung, die Gründungserfordernisse und die geplante Bautechnologie. Zwischenzeitlich liegen die aktualisierte Kostenannahme und das überarbeitete Honorarangebot sowie die Kosten für eine Tragwerksplanung vor.
Die wesentliche Ursache der enormen Kostensteigerung liegt darin begründet, dass erst in 7m Tiefe tragfähiger Baugrund angetroffen wurde und die darüber befindlichen, im Grundwasser liegenden Schichten wasserdurchlässig sind und eine Grundwasserhaltung zu unzulässig großen Absenktrichtern mit Risiken für die Standsicherheit der umgebenden Bebauung führen würde.
Alle der betrachteten möglichen Varianten zur Erstellung einer wasserdichten Baugrube sowie der Absenkschacht stellen zwar zuverlässige und praxiserprobte Verfahren dar, sind jedoch stets sehr kostenintensiv.
Als Deckungsquelle ist das Projekt mit Produkt-Sachkonto 55200-M00010 „Sanierung Graben 25/2, 3. BA“ vorgesehen, da dieses im ursprünglich geplanten Zeitraum nicht umsetzbar ist und in 2020 zunächst nur eine Vorplanung mit Variantenbetrachtung beauftragt werden soll.
Die neue Gesamtkostenaufstellung nebst Abschätzung der geplanten/beauftragten/beendeten Planungsleistungen zeigt nachfolgende Tabelle:
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Ausgaben bis 2017 |
Ausgaben bis 2018 |
Ermäch- tigungen |
Über- tragungen |
Schätzung Gesamt-ausgaben |
Finan- zierung |
geplante Finanzierung |
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1. AR Planungsbüro |
14.077 |
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15.000 |
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2. AR Planungsbüro |
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25.194 |
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Gesamtermächtigung 2018 |
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515.000 |
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Übertrag nach 2019 |
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489.806 |
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Soll 2019 |
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171.000 |
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Zwischensumme |
14.077 |
25.194 |
701.000 |
489.806 |
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Kostenschätzung |
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bereits abgerechnete Leistungen (Honorar LP 1-2) |
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39.271 |
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Honorar LP 3-8 nach Kostenanpassung |
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117.044 |
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Tragwerksplanung |
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27.398 |
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Bautätigkeit nach Kostenannahme aktualisiert |
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817.033 |
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Kostenschätzung gesamt, gerundet |
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1.000.800 |
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Über-/Unterdeckung |
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300.700 |
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2019/20 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2019/20 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
05 |
55200.01990000 (01990.40004) |
Schöpfwerk Mühle (55200-M00002) |
961.500 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2019 |
171.000 +489.806 |
660.806 |
300.700 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
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2019 |
55200.01990000 (USK 01990.40006) 55200-M00010 |
100.000 |
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2020 |
55200.01990000 (USK 01990.40006) 55200-M00010 |
200.700 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Ja |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Erhöhte Abschreibungen