Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gibt dem Widerspruch des Oberbürgermeisters vom 04.11.2019 gegen den in der Sitzung des Hauptausschusses am 21.10.19 gefassten Beschluss BV-V/07/0099 statt.

  1. Der Beschluss wird aufgehoben.
  2. Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die außerplanmäßige Auszahlung für die Vergabe einer Organisationsuntersuchung.
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Sachdarstellung

Die Entscheidung über außerplanmäßige Auszahlungen obliegt gemäß § 5 Absatz 5 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald dem Hauptausschuss ab einem Wert von 25.000 Euro.

 

Seit vor einigen Jahren das eigenständige Grünflächenamt der Stadt aufgelöst wurde, werden die Vegetationsflächen im Stadtgebiet von verschiedenen Ämtern und Stellen betreut und gepflegt. Das führt dazu, dass einige Vegetationsflächen regelmäßig, andere selten und wieder andere überhaupt nicht betreut und unterhalten werden. Hinzu kommen neue Aufgaben und Anforderungen in der Vegetationspflege, wie z. B. die Anlage und Pflege hinsichtlich naturschutzrechtlicher und artenschutzrechtlicher Ausgleichsflächen u. ä. Um zukünftig Schnittstellenprobleme zu vermeiden sowie die Aufgabenverteilung zu untersuchen, soll für alle Vegetationsflächen im Stadtgebiet eine Organisationsuntersuchung ausgeschrieben werden. Eine externe Firma soll durch Betrachtung aller Prozesse, Strukturen und Abläufe eine Soll-Konzeption für die zu erfüllenden Aufgaben erstellen. Dabei soll insbesondere der Personalbedarf ermittelt werden.

 

Gemäß § 50 der Kommunalverfassung M-V muss die außerplanmäßige Auszahlung auch unvorhergesehen und unabweisbar sein. Entsprechende Kosten sind im Haushalt 2019 nicht geplant, da bei der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2019/2020 noch keine benötigte Untersuchung abzusehen war. Des Weiteren kann aufgrund von einer unbesetzten Stelle im Bereich Organisation seit Ende Mai 2019 die komplexe Untersuchung nicht selbst vorgenommen werden. Durch die Nichtbesetzung wurden Personalkosten von 5 Monaten eingespart.

 

Bei der externen Untersuchung ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 9 Monaten zu rechnen, weshalb die Leistung schnellstmöglich ausgeschrieben werden muss, um noch in 2019 zu beginnen und im Jahr 2020 ein Untersuchungsergebnis zu erhalten. Erst dann kann eine Aussage über die notwendige personelle Ausstattung zur Unterhaltung der Vegetationsflächen und vor allem zur Absicherung der Verkehrssicherungspflicht der gesamten Stadt getroffen werden. Diese Ergebnisse werden bereits in 2020 benötigt, um für den nächsten Haushalt 2021/2022 entsprechende Maßnahmen einzuplanen. Mit Abwarten der vorläufigen Haushaltsführung könnte andernfalls erst mit einem Ergebnis in 2021 gerechnet werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2019

Finanzhaushalt

Ja

2019

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

2

11300.56259000

Sonstige Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen

118.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2019

0

0

-118.000

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2019

11200.5022100 DK Lohn/Besoldung

118.000

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

18.11.2019 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - Einzelabstimmung

Erweitern

02.12.2019 - Hauptausschuss (HA) - ungeändert beschlossen