Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0114-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,

 

  1. das Aufgabenfeld der Familienbeauftragten um den Bereich Seniorenbeauftragte zu erweitern und in der Hauptsatzung festzuschreiben.

 

  1. den Aufgabenbereich des bisherigen Seniorenbüros auf die Familien- und Seniorenbeauftragte zu übertragen, nachfolgend dargestellt:

a)     Ansprechpartner*in in seniorenpolitischen Fragen, Impulsgeber*in für Seniorenpolitik

b)     Vernetzung und Kooperation der Seniorenarbeit

c)     organisatorische Begleitung und Unterstützung des Seniorenbeirates.

 

  1. Das bisherige Budget des Seniorenbüros wird auf das Budget des Seniorenbeirates übertragen.
Reduzieren

Sachdarstellung

Der Seniorenbeirat ist die beste Interessenvertretung für eben diese Bevölkerungsgruppe. Er ist Ansprechpartner für die Politik, für die Bürgerinnen und Bürger und gleichzeitig Impulsgeber für die Greifswalder Seniorenpolitik. Sozusagen Experten*innen in eigner Sache. Dennoch kann diese Aufgabe nicht allein vom ehrenamtlichen Seniorenbeirat geleistet werden. Im Zuge der Erarbeitung des Seniorenförderkonzeptes wurde deutlich, dass der Seniorenbeirat sowohl eine feste Stelle als Unterstützung für den Seniorenbeirat selbst benötigt (bisher durch das Seniorenbüro gewährleistet), als auch eine hauptamtliche Stelle, die die Vernetzung und Koordinierung im Bereich der Seniorenarbeit übernehmen sowie Konzepte und Ideen im Bereich der Seniorenpolitik weiterentwickeln und begleiten kann.

Die Verwaltung folgt der Idee des Seniorenbeirates, diese Aufgabe im Beauftragtenbüro anzusiedeln. Die Familienbeauftragte ist seit vielen Jahren Ansprechpartnerin für den Seniorenbeirat in der Stadtverwaltung. Eine enge Zusammenarbeit besteht bereits. Die Aufgabenbereiche Familie und Senioren haben nicht nur Berührungspunkte, sondern oft auch Überschneidungen. Da bietet es sich an, diese Aufgaben generationenübergreifend zu denken und gemeinsam zu bearbeiten. Durch die Auflösung des Greifswalder Bündnisses für Familie können nun freigewordene Ressourcen in die Seniorenarbeit einfließen. Gleichzeitig mit dem Antrag des Seniorenbeirates auf eine hauptamtliche Seniorenstelle wurde bekannt, dass nach nun mehr 20 Jahren der langjährige Mitarbeiter des Seniorenbüros zum 31.12. 2019 seine Tätigkeit beendet. Lange war das Seniorenbüro Vorreiter, was seniorenpolitische Fragen in Greifswald betraf. Durch das Seniorenbüro wurden Bedarfe in der Beratungsstruktur aufgedeckt und abgefedert sowie dem Seniorenbeirat zu seinem heutigen Profil verholfen. Maßgeblich war immer der engagierte Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Seniorenbüro.

Um Doppelstrukturen zu vermeiden, Abläufe einfach und kurz zu halten und nach Betrachtung der heutigen Strukturen in der Seniorenpolitik schlägt die Verwaltung vor, die Aufgaben des Seniorenbüros in die Aufgabe der Stelle der Seniorenbeauftragten zu überführen und das Seniorenbüro nicht mehr zu betreiben. Greifswald hat inzwischen vielfältige und unabhängige Beratungsmöglichkeiten für Senior*innen in allen Lebenslagen (z.B. Pflegestützpunkt, Mehrgenerationenhäuser). Die dadurch freiwerdenden Mittel von 5000,00€ können somit dem Seniorenbeirat selbst für die inhaltliche Arbeit zur Verfügung gestellt werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

02.12.2019 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

16.12.2019 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen