Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0119-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende 13. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Änderung Wertgrenze

§ 10 Absatz 7 der Hauptsatzung regelt die Wertgrenze, bis zu welcher der Oberbürgermeister selbstständig über die Zuschlagserteilung bei Vergaben entscheiden kann. Im Bereich der VOB-Vergaben (Baumaßnahmen) wurde diese Grenze mit Beschluss der Bürgerschaft vom 30.06.2014 von 500.000 € auf 200.000 € abgesenkt. Oberhalb dieser Wertgrenze bedarf die Zuschlagserteilung der vorhergehenden Anhörung des Hauptausschusses. Seit den Erfahrungen aus der Baumaßnahme "Stadthaus" hat sich ein engmaschiges Kontrollsystem sowie ein Informationssystem zu Bauabläufen und Baukosten entwickelt, welches insbesondere durch regelmäßige Berichterstattung in den zuständigen Ausschüssen dem Informations- und Kontrollbedürfnis der Bürgerschaftsmitglieder Rechnung trägt. Insofern scheint die Anhörung des Hauptausschusses vor Vergabeentscheidungen bis zur Höhe von 500.000 € als zusätzliche Kontroll- und Informationsinstanz entbehrlich geworden zu sein. Die Anzahl der aktuell im Bau und in Planung befindlichen Großbauprojekte lässt eine Vielzahl von Vergabeentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Bereich zwischen 200.000 € und 500.000 € erwarten. Um Zuschlagserteilung nicht zu verzögern oder Sonderhauptausschüsse zu Anhörungszwecken einberufen zu müssen, wird mit diesem Beschluss eine Heraufsetzung der entsprechenden Wertgrenze umgesetzt. Als Wertgrenze wird wieder die bis 2014 angewendete Wertgrenze von 500.000 € angesetzt.

Seniorenbeauftragte/r

Die Familienbeauftragte ist seit vielen Jahren Ansprechpartnerin für den Seniorenbeirat in der Stadtverwaltung. Eine enge Zusammenarbeit besteht bereits. Die Aufgabenbereiche Familie und Senioren haben nicht nur Berührungspunkte, sondern oft auch Überschneidungen. Da bietet es sich an, diese Aufgaben generationenübergreifend zu denken und gemeinsam zu bearbeiten.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.12.2019 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

16.12.2019 - Bürgerschaft (BS) - geändert beschlossen