Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0080

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt, die aufgrund der KiföG-Novelle nicht verwendeten Mittel für den Anteil der Wohnsitzgemeinde im Jahr 2020

 

-                     den örtlichen Kindertagesstätten in Form von Sachmitteln in Höhe von 200.000 € zur Verfügung zu stellen. Die einrichtungsbezogene Förderung für Sachmittel setzt sich zusammen aus

  • einem Sockelbetrag in Höhe von 2.000 € je Einrichtung
  • und einer Kindpauschale in Höhe von 30 € je zu betreuendem Kind

 

-                     für die Umgestaltung des Spielplatzes am Rosengarten in einen altersübergreifenden Bau- und Naturabenteuerspielplatzes in Höhe von 150.000 €

 

Beschlusskontrolle:

-                     Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen am 04.05.2020

-                     Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen am 04.05.2020

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Sachdarstellung

Kindertagesstätten:

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird nach Auskunft im Finanzausschuss vom 18.11.2019 rund 1,15 Mio € weniger an Ausgaben „Konto Anteil der Wohnsitzgemeinde für die Kinderbetreuung“ haben. Diese Ersparnis tritt auf Grund der Novellierung des KiFöG ein. Da die nichtverwendeten Finanzmittel aus dem Beitrag zur Wohnsitzgemeinde für die Kinderbetreuung stammen, soll ein Teil der Haushaltsmittel den Einrichtungen wieder zu Gute kommen. Diesen sollen für das Jahr 2020 ermöglicht werden pauschal Mittel zur Sachmittelerneuerung zu beantragen, die der Ausstattung der Einrichtungen zu Gute kommen. Sollte es in den Einrichtungen keinen Bedarf an Sachmittelerneuerung geben ist alternativ die Förderung von pädagogischer Arbeit oder Projektarbeit möglich. Über die Verwendung der Mittel ist ein entsprechender Nachweis zu führen.

 

Spielplatz Rosengarten oder alternativ Spielplatz am Wall:

 

Beide Spielplätze werden regelmäßig stark frequentiert. Der Spielplatz am Rosengarten ist in einem schlechten Allgemeinzustand, sanierungs- und neugestaltungsbedürftig.

Der Spielplatz am Wall ist nicht in einem schlechten Allgemeinzustand, kann aber eine Neugestaltung erfahren.

Einer der beiden Spielplätze soll daher, mit den freiwerdenden Mitteln, zu einem hochwertigen altersübergreifenden Abenteuer- und Bauspielplatz umgestaltet werden.

Prio 1: Rosengarten

Prio 2: Wall

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

 

Finanzhaushalt

Ja

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

350.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

Wohnsitzgemeinde Anteil der UHGW an KITAbetreuung

350.000,00

 


 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.01.2020 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - nicht abgestimmt

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13.01.2020 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen - nicht abgestimmt

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13.01.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - nicht abgestimmt

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15.01.2020 - Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA) - ungeändert abgestimmt

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20.01.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt