Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0080
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Kindertagesstätten und Umgestaltung/ Verbesserung von Spielplätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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08.01.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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13.01.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen
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Beratung
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13.01.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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15.01.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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20.01.2020
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt, die aufgrund der KiföG-Novelle nicht verwendeten Mittel für den Anteil der Wohnsitzgemeinde im Jahr 2020
- den örtlichen Kindertagesstätten in Form von Sachmitteln in Höhe von 200.000 € zur Verfügung zu stellen. Die einrichtungsbezogene Förderung für Sachmittel setzt sich zusammen aus
- einem Sockelbetrag in Höhe von 2.000 € je Einrichtung
- und einer Kindpauschale in Höhe von 30 € je zu betreuendem Kind
- für die Umgestaltung des Spielplatzes am Rosengarten in einen altersübergreifenden Bau- und Naturabenteuerspielplatzes in Höhe von 150.000 €
Beschlusskontrolle:
- Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen am 04.05.2020
- Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen am 04.05.2020
Sachdarstellung
Kindertagesstätten:
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird nach Auskunft im Finanzausschuss vom 18.11.2019 rund 1,15 Mio € weniger an Ausgaben „Konto Anteil der Wohnsitzgemeinde für die Kinderbetreuung“ haben. Diese Ersparnis tritt auf Grund der Novellierung des KiFöG ein. Da die nichtverwendeten Finanzmittel aus dem Beitrag zur Wohnsitzgemeinde für die Kinderbetreuung stammen, soll ein Teil der Haushaltsmittel den Einrichtungen wieder zu Gute kommen. Diesen sollen für das Jahr 2020 ermöglicht werden pauschal Mittel zur Sachmittelerneuerung zu beantragen, die der Ausstattung der Einrichtungen zu Gute kommen. Sollte es in den Einrichtungen keinen Bedarf an Sachmittelerneuerung geben ist alternativ die Förderung von pädagogischer Arbeit oder Projektarbeit möglich. Über die Verwendung der Mittel ist ein entsprechender Nachweis zu führen.
Spielplatz Rosengarten oder alternativ Spielplatz am Wall:
Beide Spielplätze werden regelmäßig stark frequentiert. Der Spielplatz am Rosengarten ist in einem schlechten Allgemeinzustand, sanierungs- und neugestaltungsbedürftig.
Der Spielplatz am Wall ist nicht in einem schlechten Allgemeinzustand, kann aber eine Neugestaltung erfahren.
Einer der beiden Spielplätze soll daher, mit den freiwerdenden Mitteln, zu einem hochwertigen altersübergreifenden Abenteuer- und Bauspielplatz umgestaltet werden.
Prio 1: Rosengarten
Prio 2: Wall
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
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Finanzhaushalt |
Ja |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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350.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Wohnsitzgemeinde Anteil der UHGW an KITAbetreuung |
350.000,00 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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155,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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282,8 kB
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