Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0105
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Lärmaktionsplan (Fortschreibung Stufe 3) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ BV-V/07/0102
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.12.2019
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt den Lärmaktionsplan (Fortschreibung Stufe 3) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Handlungskonzept für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen mit dem Ziel, den Umgebungslärm zu vermeiden bzw. zu reduzieren und in ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen.
Das schließt ein, dass die Bürgerschaft
− sich bei künftigen Beschlüssen an den Zielen des Lärmaktionsplanes orientiert,
− anstrebt, die empfohlenen Maßnahmen entsprechend ihrer Priorität vertiefend zu untersuchen bzw. schrittweise umzusetzen,
− den Lärmaktionsplan fortschreibt und
− der Öffentlichkeit auch zukünftig Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet.
Im Maßnahmenkonzept empfohlene Anpassungen des zulässigen Geschwindigkeitsniveaus auf
30 km/h sind für die entsprechenden Straßenabschnitte auf die Nachtzeiten zu begrenzen.
Im Rahmen der Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Union (EU) sowie zur Beantragung von Fördermitteln bildet der Beschluss des Lärmaktionsplanes eine wesentliche Grundlage.
Der Lärmaktionsplan (Fortschreibung Stufe 3) einschließlich Maßnahmenkonzept (Anlage 1) und Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlagen 2 und 3) ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.
Sachdarstellung
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist ein notwendiges Handlungskonzept für die Reduktion und Vermeidung von Umgebungslärm. Gerade nachts (22.00-06.00 Uhr) beeinträchtigt Lärm den Schlaf und die Erholungszeiten der Greifswalder Bürger, so dass verschiedene Maßnahmen getroffen werden sollten zur Reduktion des Lärms, auch beinhaltend nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen. Tagsüber (06.00-22.00Uhr) sind jedoch auch die Interessen der vielen Pendler von und nach Greifswald sowie des Wirtschaftsverkehrs zu berücksichtigen. Die im Lärmaktionsplan auf den Seiten 58 und 59 hinsichtlich einer ganztäglichen Geschwindigkeitsbegrenzung benannten Straßen – Goethestraße, Gützkower Landstraße, Stephanistraße/Lange Reihe und Wolgaster Landstraße stellen wichtige Verkehrswege dar, bei denen mögliche Einschränkungen sorgfältig abzuwägen sind. Einen guten Interessenausgleich auf den entsprechenden Straßen würden nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen darstellen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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