Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Schulamt, den Trägern der Schulsozialarbeit und den Schulen in Greifswald den Bedarf an zusätzlichen Stellen für die Schulsozialarbeit zu ermitteln. Dieses kann in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft in gemeinsamen Netzwerkkonferenzen umgesetzt werden.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Anzahl und Kosten der notwendigen Stellen (100% Finanzierung durch UHGW) dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft im Vorfeld der Haushaltsberatungen vorzulegen.

 

  1. Die Stadtverwaltung setzt sich im Rahmen der Gremien des Städte- und Gemeindetages für ein Landesprogramm Schulsozialarbeit ein. Hierbei sollen folgende Bedingungen gewährleistet sein:

 

  1. Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch unbefristete Arbeitsverträge und eine tarifliche Entlohnung.

 

  1. Ausstattung aller Schulen mit Schulsozialarbeit und zusätzliche Ausstattung in Schulen mit besonderen Herausforderungen.

 

  1. Vollständige Übernahme der Personalkosten durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

Beschlusskontrolle:

Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft: 06.05.2020

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Sachdarstellung

Schulsozialarbeit ist für eine gute Schule von hoher Bedeutung. Dies gilt insbesondere für Schulen mit großen Herausforderungen (z.Bsp. mit hoher Anzahl von Schülern mit Förderbedarf). An diesen Schulen ist oft eine Schulsozialarbeiterstelle nicht ausreichend, sondern es bestehen zusätzliche Bedarfe. Die wurde u.a. in einer Netzwerkkonferenz der Greif Grundschule deutlich. Dies führte zu einer Bewilligung einer zusätzlichen Stelle durch Bürgerschaft und Kreistag. In der Sitzung des Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft wurde deutlich, dass in unserer Stadt zusätzliche Bedarfe für Schulsozialarbeit bestehen. Ziel der Vorlage ist es die Bedarf und die Kosten zu ermitteln. Es sollen im Bedarfsfall zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2020/2021 zusätzlich benötigten Stellen eingerichtet werden. Ein weiterer Teil der Vorlage betrifft die Ausgestaltung des zukünftigen Landesprogramms. Hieran ist u.a. der Städte und Gemeindetages beteiligt. Der Punkt 3) soll durch die Stadtverwaltung in den Gremien des Städte und Gemeindetages eingebracht werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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13.01.2020 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen - ungeändert abgestimmt

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13.01.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - zurückgezogen

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15.01.2020 - Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA) - geändert abgestimmt

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20.01.2020 - Hauptausschuss (HA) - zurückgezogen

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09.03.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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09.03.2020 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen - geändert abgestimmt

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11.03.2020 - Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA) - ungeändert abgestimmt

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16.03.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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22.04.2020 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen