Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0163
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Auszahlung im Produkt 51101 - "Verkehrskonzept Innenstadt"
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60 Stadtbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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09.03.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung
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Beratung
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10.03.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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16.03.2020
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Sachdarstellung
Anlass und Rahmenbedingungen
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt, die aktuelle Verkehrsführung in der historischen Altstadt gemäß Leitziel des Städtebaulichen Rahmenplans Innenstadt/Fleischer-vorstadt (2016) zu optimieren: Eine umfassende Verkehrsberuhigung mit Vorrang für den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Fußgänger- und Radverkehr. Das darin enthaltene Mobilitätskonzept ist vertiefend verkehrsplanerisch zu untersuchen.
Der Städtebauliche Rahmenplan Innenstadt/Fleischervorstadt geht davon aus, dass mehrere Straßenzüge von Durchgangsverkehr, der Abkürzungen für das Hauptstraßennetz nutzt, betroffen sind und dieser zu unnötigen Belastungen führt. In der Innenstadt betrifft das den Verlauf Steinbeckerstraße – Friedrich-Loeffler-Straße – Kapaunenstraße/Wollweberstraße über die Lange Straße oder die Rubenowstraße zur Bahnhofstraße. Eine Verkehrsuntersuchung von 1999 hat ca. 1500 Kraftfahrzeuge pro Tag ausgewiesen, die auf diese Weise die längere Hauptstraßenverbindung über den Hansering und die Bahnhofsstraße umgingen.
Das Untersuchungsgebiet umfasst i. W. die historische Altstadt innerhalb der Wallanlagen. Der Flusslauf des Rycks bildet die nördliche Grenze des Untersuchungsraums.
Das Verkehrskonzept Innenstadt für Greifswald wurde 1994 aus dem städtebaulichen Rahmen-plan Innenstadt/Fleischervorstadt und aus dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 1993 abgeleitet. Die Notwendigkeit zur Aktualisierung des Verkehrskonzeptes von 1994 ergibt sich maßgeblich aus der Verlagerung des Universitätscampus in die Friedrich-Loeffler-Straße, städtebaulichen Planungen in den sogenannten A-Quartieren, Parkdruck und Parksuchverkehr, den Ergebnissen aus der Lärmaktionsplanung und Problemen im innerstädtischen Lieferverkehr.
Der Verkehrsentwicklungsplan von 1993 wurde unter anderem durch den Lärmaktionsplan 2019, den Radverkehrsplan 2010, den Masterplan 100 % Klimaschutz 2017 und den Nahverkehrsplan 2017-2027 fortgeschrieben. Darin sind konkrete Maßnahmen und Prüfaufträge bezüglich der Verkehrsführung in der Innenstadt formuliert. Ausgewählte Prüfaufträge sollen nun im Zusammenhang mit der Verkehrsuntersuchung abgearbeitet werden.
Insgesamt besteht das Erfordernis, den bisher erreichten Status im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur in der Innenstadt zu prüfen und anhand der aktuellen und bevorstehenden Heraus-forderungen für die zukünftige Verkehrs- und Stadtentwicklung fortzuschreiben.
Zwischenzeitlich erfolgten umfangreiche verkehrlich relevante Änderungen:
- Fertigstellung der Osnabrücker Straße (Bahnparallele)
- Realisierung der Ortsumgehung B105 und B109
- Umgestaltung innerstädtischer Straßen zu Fußgängerzonen - Mühlentor, Schuhhagen, Markt, Fischmarkt, Lange Straße und Knopfstraße
- Bewirtschaftung der Parkplätze Hansering und Am Theater am Rand der Innenstadt
- neue öffentliche Parkierungseinrichtungen: Tiefgarage Domcenter, Tiefgarage Am Markt und Parkplatz am Bahnhof
- Führung des Stadtbusverkehrs durch die Innenstadt und über den Markt
- Entwicklung der A-Quartiere - Neubebauung der Quartiere A 10 und A 11
- Neubau des Universitätscampus Loefflerstraße einschließlich neuer Hörsäle und eines neuen Mensastandortes
- Umnutzung der ehemaligen KAW-Hallen zum Einkaufszentrum „GLEIS 4“
- Parkplatz Museumshafen Nord
Darüber hinaus sind weitere Änderungen geplant bzw. beabsichtigt:
- Umgestaltung Hansering, 1.BA (Steinbecker Brücke - Fangenturm, Baubeginn 2020)
- Umgestaltung Mühlenstraße (Baubeginn 2020)
- Wegfall Bewohnerparkplätze durch Bebauung der Quartiere A8 und A9
- Umgestaltung Hansering 2. BA (Fangenturm - einschl. Platz der Freiheit)
- Entwicklung/Bebauung neuer Wohngebiete entlang der Hafenstraße (B-Plan Nr. 55 - Ha-fenstraße - und B-Plan Nr. 55A – Alter Speicher -)
- Entwicklungen/Nachverdichtung in der Steinbeckervorstadt (gemäß Masterplan erwartet)
- Umgestaltung Domstraße und Baderstraße
Eine vertiefende Analyse soll zeigen, wie die anstehenden verkehrlichen Herausforderungen in der Innenstadt als zentraler Versorgungs-, Dienstleistungs-, Bildungs- und Wohnstandort insgesamt angegangen und gelöst werden können. Aktuelle belastbare Daten müssen ermittelt, Prüf-aufträge bearbeitet, Varianten / Szenarien erarbeitet und bewertet werden.
Nachfolgende Beschlüsse der Greifswalder Bürgerschaft stehen in inhaltlicher Verbindung mit dem zu erstellenden Verkehrskonzept und sollen im Rahmen der Bearbeitung berücksichtigt bzw. bearbeitet werden:
BV 05/986 Verkehrsberuhigung Rakower Straße und Marktsüdseite (April 2013)
BV- 06/458 Neufassung des Städtebaulichen Rahmenplans Innenstadt / Fleischervorstadt (2015/ März 2016)
BV 06/782 Fahrradstraße Innenstadt (Oktober 2016)
BV 06/1162 Konzept - Masterplan 100% Klimaschutz (November 2017)
BV 06/1696 Fortschreibung des Einzelhandelsfachplans für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Februar 2019)
BV-P/07/0001 Greifswald ruft den Klimanotstand aus (September 2019)
BV-P/07/0002 Anwohnerparken in der Friedrich-Loeffler-Straße (November 2019; BSV wurde abgelehnt, soll aber als Prüfauftrag im Rahmen des Verkehrskonzeptes bearbeitet werden)
BV-V/07/0102 Lärmaktionsplan (Fortschreibung Stufe 3) (Dezember 2019)
Finanzierung
In den zurückliegenden Haushaltssatzungen waren Haushaltsmittel zur Umsetzung von Maßnahmen des Lärmaktionsplanes eingestellt. Ursprünglich war vorgesehen, mit diesen Mitteln u.a. die hier in Rede stehende Verkehrskonzeption Innenstadt zu finanzieren. Aus Kapazitätsgründen und aufgrund der Priorisierung anderer Aufgaben/ Maßnahmen war eine Bearbeitung der Verkehrskonzeption Innenstadt, insbesondere die Erarbeitung einer Leistungsbeschreibung, bisher nicht möglich. In der Haushaltsplanung 2019/2020 sind die zum damaligen Zeitpunkt bekannten Kosten nicht eingestellt worden. Eine weitere Ermächtigungsübertragung aus den Haushaltsjahren 2017/2018 in die Haushaltsfolgejahre war aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Nunmehr liegt innerhalb der Stadtverwaltung ein ämterübergreifend abgestimmter Entwurf der Leistungsbeschreibung vor. Für die Erbringung der Leistung soll möglichst kurzfristig der erforderliche Vergabeprozess eingeleitet werden. Für die Bearbeitung des abgefragten Leistungsspektrums wird ein Kostenrahmen von 45.000 € geschätzt. Um den Vergabeprozess einleiten zu können, ist die Sicherstellung der Finanzmittel zwingende Voraussetzung.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2020 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2020 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
5 |
51101/56259200/ 56259.40013 |
Sonstige Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen Lärmaktionsplan Stadtplanung |
45.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2020 |
0,00 |
0,00 |
-45.000,00 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2020 |
51101/56259000/61000.65500 |
45.000,00 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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