Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stimmt einer überplanmäßigen Investitionsauszahlung von 141,4 T€ für die Maßnahme „Schöpfwerk An der Mühle“ zu.

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Sachdarstellung

Das Schöpfwerk An der Mühle (seit 2018: „Schöpfwerk Matthias Werner“) genügt nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Es muss die Entsorgungssicherheit für Oberflächenwasser für den Stadtteil Eldena gewährleistet werden (Forderung der Unteren Wasserbehörde und des Wasser- und Bodenverbandes im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 9 An der Klosterruine). Das Schöpfwerk ist mit nur einer Pumpe ausgerüstet und konstruktiv so ausgebildet, dass die Pumpe im Schadensfall unter Wasser liegt und schwer zugänglich ist. Die bauliche Hülle ist marode und kann nicht mit einer Ersatzpumpe beschickt werden. Das Einzugsgebiet des Schöpfwerkes wird im Westen durch die Straße Am Bierbach, südlich durch die Lindenstraße, östlich durch den Friedhofsweg und nördlich durch den Ryck bzw. den Bodden begrenzt und entspricht dem Einzugsgebiet des Bierbachs im Unterlauf. Bevor es das Schöpfwerk gab, erfolgte die Oberflächenentwässerung der wenigen versiegelten Flächen über den Bierbach, der offen in den Bodden mündete. Eine Verbindung zum Bodden ist jedoch nicht mehr gegeben.

Aus diesem Grund wurde ein Planungsauftrag zur Ertüchtigung bzw. zum Neubau des Schöpfwerks vergeben. Der im Jahr 2017 erkundete schlechte Baugrund verlangte eine Neubewertung und Überplanung der Bauwerksgründung. 2018 erfolgte eine vertiefende Baugrunderkundung.

Eine Weiterführung der Maßnahme und die bauliche Umsetzung in 2020 ist jedoch zwingend erforderlich, um die Gefährdung des Ortsteils Eldena bei einem länger währenden Ausfall des Schöpfwerks abzustellen.

Für die Investitionsmaßnahme wurden im Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Jahre 2015 bis 2020 insgesamt 701 T€ an Investitionszuschüssen für den Bereich 3 – Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung – des Abwasserwerkes Greifswald (AWG) eingeplant.

Nach Vorlage der Vorplanung und verschiedener Baugruben- und Gründungsvarianten wurden im Februar 2019 die Planung eines Absenkschachtes als äußere Hülle des Schöpfwerkes festgelegt und die weiteren Planungsschritte beauftragt. Der planerische Entwurf vom 30.07.2019 beinhaltet die bauliche Dimensionierung in Abhängigkeit von der technischen Ausrüstung, die Gründungserfordernisse und die geplante Bautechnologie. Ursache für die enorme Kostensteigerung gegenüber der Vorplanung war, dass erst in 7m Tiefe tragfähiger Baugrund angetroffen wurde und die darüber befindlichen, im Grundwasser liegenden Schichten wasserdurchlässig sind und eine Grundwasserhaltung zu unzulässig großen Absenktrichtern mit Risiken für die Standsicherheit der umgebenden Bebauung führen würde. 

 

Nachdem im November 2019 bereits eine überplanmäßige Ausgabe von 300,7T€ für dieses Projekt genehmigt wurde, liegt nun das Submissionsergebnis nach einer beschränkten Ausschreibung vor. In einer Vorabfrage zur Ausschreibung wurden 8 Firmen angeschrieben, von denen 5 zugesagt hatten, sich an der beschränkten Ausschreibung zu beteiligen. Am 07.05.2020 sind 3 Angebote eingegangen, nach Prüfung und Wertung der Nebenangebote liegt das wirtschaftlichste Angebot bei 940.100 € und somit 122.100 € über der Kostenschätzung. Unter Berücksichtigung der erhöhten Nebenkosten beläuft sich die überplanmäßige Auszahlung für das Projekt auf 141.400 €.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2020 ff

Finanzhaushalt

Ja

2020

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

5

55200.01990000

(01990.4004)

Schöpfwerk Mühle

(55200-M00002)

1.102.906

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2020

961.506

961.506

- 141.400

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2020

Aufnahme in den Nachtragshaushalt bei Beschluss durch Bürgerschaft / Deckung FAG 2020

141.400

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja  (Abschreibungen)

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.05.2020 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - ungeändert abgestimmt

Erweitern

08.06.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

22.06.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

02.07.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen