Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0138
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerbeteiligung für die Arndtstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
16.03.2020
| |||
●
Gestoppt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit
|
Beratung
|
|
|
28.05.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
22.06.2020
| |||
●
Gestoppt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
1. die Anwohner der Arndtstraße über ihre Vorstellungen zu der Art und den Umfang der verwaltungsseitig geplanten Straßenausbauarbeiten zu befragen,
2. der Bürgerschaft das Ergebnis der Befragung in der Sitzung am 8. Juni 2020 mitzuteilen,
3. in der Bürgerschaftssitzung am 8. Juni 2020 eine Beschlussvorlage über das sich aus der Befragung ergebende Maß der Bebauung vorzulegen und
4. bis zur endgültigen Beschlussfassung der Bürgerschaft keine Baumaßnahmen in der Arndtstraße zu beginnen.
Sachdarstellung
Die Vorstellungen der Verwaltung zu Art und der Umfang der Baumaßnahmen zur Umgestaltung der Arndtstraße finden in den zu beteiligenden Gremien und in der Öffentlichkeit vielfach Kritik, Zur Vermeidung von Wiederholungen soll auf den Briefwechsel zwischen Herrn Ulrich Lichtblau und der zuständigen Senatorin und insbesondere die Protokolle der jeweiligen Gremiensitzungen verwiesen werden.
Es ist die vornehmste Aufgabe der Verwaltung bei der Umsetzung von anstehenden Aufgaben sich an den Interessen der betroffenen Bürger zu orientieren und nicht einfach an ihnen vorbei zu planen. Hierfür sind abhängig von Art und Umfang der jeweils geplanten Maßnahme unterschiedliche Formen der Bürgerbeteiligung zu wählen. Im konkreten Fall dürfte eine Befragung sämtlicher Anwohner der Arndtstraße in geeigneter Form angezeigt sein. Eine Durchführung der Maßnahme sollte nur erfolgen, wenn nicht mehr als die Hälfte der Anwohner der Durchführung widerspricht, insoweit wird auf § 2 Absatz 3 der Straßenausbaubeitragssatzung verwiesen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
|
|
Finanzhaushalt |
|
|
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|