Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Greifswalder Gastronomiebetrieben für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 die unbürokratische Nutzung und Erweiterung von Außenflächen zu ermöglichen. Die Regelungen der „Satzung über die Sondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ sind zugunsten dieser Betriebe auszulegen, insbesondere §§ 5, 5a und 6. Abweichend von § 6 der Satzung sollte eine reine Anzeige bei der zuständigen Behörde ausreichend sein, sofern die Außenflächen bzw. Erweiterungen rechtlich zulässig sind. Die Verkehrssicherungspflicht und weitere gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.

 

2. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erlässt für das Jahr 2020 und 2021 für Sondernutzungen durch Gastronomiebetriebe die entsprechenden Gebühren gemäß § 4 der „Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ und Nr. 4.2 der Anlage zur Gebührensatzung.

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Sachdarstellung

Mündlich zur Sitzung

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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22.06.2020 - Hauptausschuss (HA) - Änderungsantrag vom Einbringer übernommen