Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Anbietern von gastronomischen To-Go-Produkten / Lebensmittel-To-Go-Produkten im Innenstadtbereich ein Konzept zur Reduzierung von Abfall zu entwickeln.

 

2. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit der Greifswald Marketing GmbH eine Kampagne „Greifswald bleibt sauber“ zu organisieren. Bestandteile der Kampagne sollen sein u.a. Bürgerideen zur Müllvermeidung zu finden und für die Verwendung der „gelben Tonne“ zu werben.

 

3. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert den Leerungszyklus der öffentlichen Abfallbehälter im Innenstadtbereich zu erhöhen.

 

4. Die Müllabfallbehälter in der Innenstadt (Fußgängerzone, Marktplatz, Wallanlagen einschließlich Carl-Paepke-Platz) und am Museumshafen werden mit einer Abdeckung nachgerüstet oder gegen ein Modell mit Abdeckung ausgetauscht.

 

5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Pfandpflicht bei Einwegverpackungen konsequent durchzusetzen.

 

Beschlusskontrolle: Bürgerschaft   19.10.2020

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Sachdarstellung

An den Wochenenden 18./19.04.2020 und 25./26.04.2020 fiel auf dem Greifswalder Marktplatz und in der Fußgängerzone auf, dass die öffentlichen Müllabfallbehälter überfüllt waren und dass – wie bereits mehrfach in der Vergangenheit – sehr viel Müll rund um sie herum verteilt lag. Zudem war der neu aufgestellte Müllabfallbehälter mit Pressvorrichtung auf dem Marktplatz (Ecke Knopfstraße) nicht nutzbar. Dieser Zustand spricht nicht für unsere Stadt und muss einer Lösung zugeführt werden.

 

Auffallend ist, dass die Müllabfallbehälter besonders schnell durch gastronomische To-Go-Behältnisse/ Lebensmittel-To-Go-Behältnisse gefüllt sind. Um eine Reduzierung dieser To-Go-Behältnisse zu erreichen, ist eine langfristige Lösung nur in Kooperation mit den entsprechenden Anbietern zu erreichen. Die Stadtverwaltung wird daher aufgefordert, gemeinsam mit der Greifswald Marketing GmbH und den entsprechenden Anbietern eine Lösung zur Reduzierung der To-Go-Behältnisse zu entwickeln.

 

Bis eine solche Lösung erarbeitet und umgesetzt wird, sollten die bestehenden Müllabfallbehälter im Innenstadtbereich häufiger geleert werden. Hierzu ist ggf. auch mehr Personal einzusetzen. Eine Kooperation mit der ABS GmbH könnte dazu beitragen, die benötigte Zahl an Beschäftigten kurzfristig zu erreichen.

 

Häufig ziehen Vögel auf der Suche nach Essensresten den Abfall aus den nicht bedeckelten Müllabfallbehältern heraus und verteilen diese sowie Lebensmittelverpackungen/ To-Go-Verpackungen rund um die Abfallbehälter. Der Wind verteilt den Abfall dann weiter in der Innenstadt. Um dies zu vermeiden, sollten die bestehenden Müllabfallbehälter mit einer Abdeckung nachgerüstet bzw. gegen bedeckelte Behältnisse ausgetauscht werden.

 

Einen größeren Anteil am in der Stadt sichtbaren Müll stellen Getränkedosen dar. Hierbei handelt es sich meistens nicht um ordnungsgemäß bepfandete Dosen, sondern um von Imbissbuden und kleineren Läden verkaufte importierte Dosen (meistens aus Polen oder Dänemark). Auch diese unterliegen allerdings der Pfand- und Etikettierungspflicht aus dem Verpackungsgesetz. Der Verkauf dieser Dosen ohne entsprechendes Etikett und Pfand stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, trägt zur Vermüllung der Stadt bei und ist auch aus ökologischen Gründen (Stichworte Ressourcenverschwendung, Gefährdung von Kleintieren) abzulehnen. Zur Umsetzung könnte auch der Kommunale Ordnungsdienst genutzt werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2020 und Folgejahre

Finanzhaushalt

Ja

2020 und Folgejahre

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

6

5.4.5.00

Straßenreinigung/Winterdienst

120000

2

6

5.4.5.00

 

190000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2020

494200

494200

./. 120.000

2

 

Für die investiven Auszahlungen

0

./. 190.000

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

Aufnahme in den Nachtragshaushalt

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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02.07.2020 - Bürgerschaft (BS) - Änderungsantrag vom Einbringer übernommen