Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0174
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zur Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2019/ 2020 zur Haushaltssatzung 2020 (BV-V/07/0204-1)
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
02.07.2020
|
Beschlussvorschlag
Aus dem Nachtragsstellenplan 2020 werden die folgenden Stellenzugänge gestrichen und werden somit nicht Teil der Nachtragshaushaltssatzung 2020:
5,00 VbE im Haupt- und Personalamt (Poolstellen für Nachbesetzung)
2,00 VbE im Immobilienverwaltungsamt (SB Grundstücksverwaltung, SB BIM)
1,00 VbE im Stadtbauamt (Beauftragte/r Bezahlbarer Wohnraum)
Sachdarstellung
Die Notwendigkeit des vorgelegten Nachtragshaushalts geht zurück auf den Bürgerschaftsbeschluss „BV-P/07/0141 „Solidarisch miteinander umgehen gegen die CORONA- Pandemie“ vom 22.04.2020. Die in diesem Beschluss enthaltenen Zuschüsse an Unternehmen sind laut Mitteilung des Innenministeriums nicht unabweisbar, was wiederum einen Nachtragshaushalt erforderlich macht. Dieser sollte ursprünglich nur das Corona-Hilfsprogramm sowie bereits getätigte bzw. beschlossene Ausgaben enthalten, auch hinsichtlich einer möglichst schnellen Genehmigung des Nachtragshaushalts durch das Innenministerium. Zusammen mit dem Nachtragshaushalt wurde durch den Oberbürgermeister jedoch ein Nachtragsstellenplan mit einem Stellenzuwachs von insgesamt 13,80 VbE vorgelegt, was deutlich über die Einarbeitung bereits besetzter bzw. beschlossener Stellen hinausgeht. Anders als im Nachtragsstellenplan dargestellt, wurden mehrere dieser Stellen keinesfalls bereits beschlossen; die entsprechenden Vorlagen gehen entweder gar nicht oder nur unverbindlich auf personelle Fragen ein.
Auch stehen bereits in wenigen Monaten die regulären Beratungen für den kommenden Doppelhaushalt 2021/2022 an, bei denen die Schaffung dieser Stellen ordnungsgemäß diskutiert werden könnte. Die Vorlage des Nachtragsstellenplanes 2 Tage vor der entsprechenden Bürgerschaftssitzung macht eine gründliche Prüfung und Beratung durch die bürgerschaftlichen Gremien (wie den Finanzausschuss) unmöglich, was einer schnellen und positiven Entscheidung des Innenministeriums entgegenstehen könnte. Der Zuwachs im Nachtragsstellenplan soll sich daher auf tatsächlich bereits beschlossene (bspw. Wohngeld) oder wirklich dringend benötigte Stellen (bspw. SB Elektrotechnik) beschränken.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
|
Finanzhaushalt |
ja |
|
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|