Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0231

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, die in den letzten Jahren geleistete Zuwendung an den Kreisverband der Gartenfreunde e.V. in Höhe von jährlich 6.000,00 Euro auch in den Haushaltsjahren 2021/22 zu zahlen.

 

Über die Verwendung des Zuschusses ist ein einfacher Verwendungsnachweis zu erbringen. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, in dem die Einnahmen und Ausgaben summarisch dargestellt werden. Auf die Vorlage der Originalbelege wird weitestgehend verzichtet; eine stichprobenartige Abforderung von Belegen kann erfolgen.

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Sachdarstellung

Es wird auf die Beschlussvorlagen B646-24/17 vom 11.12.2017 sowie 06/1682.1 vom 17.12.2018 verwiesen.

 

Die Bürgerschaft sollte entscheiden, ob die Zuwendung an den Kreisverband der Gartenfreunde e.V. auch im nächsten Doppelhaushalt gezahlt werden soll, damit entsprechende Gelder in der Haushaltsplanung eingeplant werden können. Produkt- und Sachkonto werden im Rahmen der Haushaltsplanung vergeben.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2021 ff.

Finanzhaushalt

ja

2021 ff.

 


 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

Zuschuss Kreisverband der Gartenfreunde e.V.

6.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2021

6.000,00

6.000,00

 

2

2022

6.000,00

6.000,00

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

10.08.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

17.08.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

31.08.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen