Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0239
Grunddaten
- Betreff:
-
27. Änderung des Flächennutzungsplans i.V.m. dem Bebauungsplan Nr. 114 - Verlängerte Scharnhorststraße -
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
|
Beratung
|
|
|
05.08.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung
|
Beratung
|
|
|
11.08.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
17.08.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
31.08.2020
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Feststellungsbeschluss zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wie folgt:
- Die während der öffentlichen Auslegungen des Entwurfes der 27. Änderung des Flächennutzungsplans vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 2).
- Die Begründung einschließlich Umweltbericht zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 3) wird gebilligt.
Sachdarstellung
Der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist seit dem 24.08.1999 teilweise wirksam. Der Flächennutzungsplan mit Stand der Neubekanntmachung im August 2015 weist den 27. Änderungsbereich als eine Wohnbaufläche sowie kleinanteilige Grünflächen als städtebauliches Ziel aus. In Bezug auf die aktuellen städtebaulichen Entwicklungsabsichten zur Errichtung eines inklusiven Schulzentrums im Bebauungsplangebiet Nr. 114 – Verlängerte Scharnhorststraße – soll die Darstellung der künftigen Bodennutzung im Flächennutzungsplan angepasst werden.
Diese städtebauliche Zielstellung soll mit der 27. Änderung des Flächennutzungsplans im Sinne des Entwicklungsgebotes gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren die verbindliche Bauleitplanung vorbereiten. Darzustellen ist daher die künftige inklusive Bildungseinrichtung im Planbereich als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule sowie sozialen und sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen. Weitere Darstellung ist die Grünfläche, die im Randbereich vorhanden ist.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange erfolgte im Februar/März 2020 mit dem Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplans. Auf eine frühzeitige Beteiligung für den Vorentwurf wurde verzichtet, da die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf der Grundlage einer Bürgerversammlung am 14.05.2018 sowie der Planauslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 114 – Verlängerte Scharnhorststraße – im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB im Mai/Juni 2018 erfolgte.
Den Aufstellungsbeschluss für die 27. Änderung des Flächennutzungsplans hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in ihrer Sitzung am 16.12.2019 beschlossen (BV-V/07/0086).
Zum Entwurf gingen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gingen keine Stellungnahmen ein. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB geprüft. Die für die Flächennutzungsplanung relevanten Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll (Anlage 1) zusammengefasst. Den Anregungen und Hinweisen wurde gefolgt bzw. auf die betreffende Planung, d. h. die Ausführungsplanung verwiesen.
Die 27. Änderung des Flächennutzungsplans ist nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und wird mit Bekanntmachung der Genehmigung wirksam.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
|
Finanzhaushalt |
Nein |
|
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
129,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|