Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0254-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Beschaffung von digitalen Endgeräten für die öffentlichen Schulen in Greifswald nach dem Endgeräteprogramm des Bundes – Sofortausstattungsprogramm DigitalPakt Schule
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41.7 Amt für Bildung, Kultur und Sport/Schulverwaltung/Sportentwicklung/Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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10.08.2020
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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12.08.2020
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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17.08.2020
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Sachdarstellung
Während der Zeit des eingeschränkten Schulbetriebs während der Corona-Krise wurde deutlich, dass eine Reihe von Schüler*innen zu Hause keinen Zugriff auf ein adäquates Endgerät (Notebook/Laptop, Tablet) hat, um am digitalen Unterricht teilzunehmen.
Aus diesem Grunde wurde durch Bund und Länder ein 500 Mio. Euro-Sofortausstattungsprogramm zur Bereitstellung von digitalen Endgeräten beschlossen, welches eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 darstellt.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern erhält 10 Millionen Euro Bundesmittel zuzüglich 1 Million Euro als Kofinanzierung aus dem M-V Schutzschirm. Von diesen Mitteln stehen 240.496,96 Euro für die öffentlichen Schulen in Trägerschaft der Stadt Greifswald zur Verfügung.
Zuwendungsempfänger der Mittel sind die Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie Schulträger von staatlich genehmigten Ersatzschulen (Freie Träger). Mit Schreiben vom 19.06.2020 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur den vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird über das Programm internetfähige Notebooks/Laptops sowie Tablets inclusive Zubehör beschaffen und in den Schulen in Betrieb nehmen.
Der Fördermittelgeber hat kommuniziert, dass die mobilen Endgeräte durch den Schulträger im eigenen Ermessen auf die Schulen verteilt werden können. Es werden keine finanziellen Mittel an die einzelnen Schulen verteilt. Hierfür ist die Anzahl der Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf entscheidend, d.h. diejenigen Schüler*innen, die keinen ausreichenden Zugang zu einem (angemessenen) digitalen Endgerät haben, erhalten über einen Leihvertrag (Muster siehe Anlage) ein Gerät.
Die Erfassung der Bedarfe der einzelnen Schulen erfolgt durch die Verwaltung per Abfrage bei den Schulen. Eine konkrete Zuordnung der benötigten Mittel sowie der Fördermittel kann somit noch nicht vorgenommen werden. Werden mehr Geräte als vorhanden bestellt, wird der Schulträger entscheiden, wie viele Geräte die einzelnen Schulen erhalten.
Die Geräte werden durch die Stadtverwaltung eingerichtet und darüber läuft ebenfalls der technische Support und die Einbindung in die vorhandenen Systemumgebungen und Netzwerke, einschließlich des Mobile Device Managements (MDM: Zentralisierte Verwaltung von Mobilgeräten wie Smartphones, Notebooks/Laptops, PDAs oder Tablet-Computer durch einen oder mehrere Administrator*innen mit Hilfe von Software und Hardware).
Die Folgekosten für den technischen Support werden mit 6.000 Euro (MDM für Tablets) geschätzt, die Betreuung erfolgt über die Verwaltung.
Die Geräte werden zu 100 % aus den zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
JA |
2020 |
Finanzhaushalt |
JA |
2020 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
9 |
Alle Schulen je nach Bedarf 08220000 |
EDV-Ausstattung (250 € bis 800 €) |
240.496,96 |
|
2 |
9 |
Alle Schulen je nach Bedarf 52380000 |
EDV-Ausstattung und Zubehör (unter 250 €) |
|
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2020 |
58.000 |
58.000 |
-240.496,96 |
|
2 |
2020 |
75.900 |
75.900 |
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|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2020 |
Alle Schulen je nach Bedarf – 23142000 – Zuweisung vom Land (für investive Maßnahmen) |
|
2 |
2020 |
Alle Schulen je nach Bedarf – 41442000 Zuweisung vom Land (lfd. Maßnahmen) |
240.496,96 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2020 |
Alle Schulen je nach Bedarf |
0 |
Wartung/Unterhaltung/MDM |
3.700 |
2 |
2021-2023 |
Alle Schulen je nach Bedarf |
0 |
Wartung/Unterhaltung/MDM |
6.000 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
322 kB
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