Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0186

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) beauftragt den Oberbürgermeister die Schulen im übertragenen Wirkungskreis im Rahmen eines auf Freiwilligkeit basierenden Pilotversuchs mit CO2-Messgeräten als wirksame Präventionsmaßnahme gegen Infektionen mit SARS-CoV-2 auszustatten.

 

Eine Kooperation mit dem Landkreis und anderen Schulträgern ist dabei erwünscht.

 

Beschlusskontrolle:

Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft 11.11.2020

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Sachdarstellung

Die Belüftung von Räumen gilt als eine effektive Maßnahme um das Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV-2 zu verringern. Ob ein Raum ausreichend durchlüftet ist, lässt sich objektiv durch die Messung der CO2-Konzentration feststellen. Befinden sich mehrere Menschen in einem geschlossenen Raum, so steigt durch deren Atmung die CO2-Konzentration in der Raumluft. Mit der Ausatemluft werden aber auch Aerosole in die Umgebung abgegeben, die als einer der Hauptinfektionswege mit SARS-CoV-2 gelten. Eine effektive und objektive Kontrolle der Zusammensetzung der Umgebungsluft kann daher als hilfreiches Werkzeug zur Unterbrechung von Infektionsketten angesehen werden. Ein üblicher Grenzwert für eine zu hohe CO2-Konzentration in der Raumluft wird in der Literatur mit 1.000 ppm angegeben (im Gegensatz zu den ca. 415 ppm atmosphärischen Kohlendioxids)

 

Die Einhaltung des Grenzwertes erhöht zudem die dauerhafte Aufnahmebereitschaft und die Leistungsfähigkeit der Schüler:innen, da in diversen Studien ein Zusammenhang zwischen der Raumluftqualität in geschlossenen Räumen und der Leistungsfähigkeit von Menschen nachgewiesen wurde. Das Umweltbundesamt schreibt in seiner Leitlinie zur Luftqualität in Schulen: „Kohlendioxid (CO2) ist die Leitgröße für die Luftqualität in Bildungseinrichtungen. Die Konzentration von CO2 in der Innenraumluft von Unterrichtsräumen darf im Mittel einer Unterrichtseinheit eine Konzentration von 1.000 ppm nicht überschreiten.“

 

Die Einbringer bitten um eine schnelle und unbürokratische Prüfung und Umsetzung des Sachverhalts. Marktgängige Geräte existieren in unterschiedlichen Qualitätsstufen und sind pro Stück bereits ab 75 Euro erhältlich. Die Einbringer gehen davon aus, dass zunächst eine Pilotierung stattfinden sollte. Diese stünde unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit sowohl der Schulleiter:innen als auch der Lehrer:innen. Beispielsweise könnten die Schulleiter:innen kontaktiert werden und auf Wunsch dann bis zu fünf Geräte zur Erprobung erhalten.

 

Die Einbringer erkennen außerdem an, dass Lehrer:innen und auch die Schülerschaft bereits jetzt in der Regel und vor allem auch im eigenen Interesse auf die Einhaltung von Coronaregeln achten und dementsprechend auch für die notwendige Durchlüftung von Räumen sorgen. Tatsächlich ist die Wahrnehmung über angemessene Durchlüftung jedoch eher subjektiv und kann mit Hilfe von Messinstrumenten unterstützt werden. Die Maßnahme dient in diesem Sinne nicht nur der Prävention sondern kann außerdem Vertrauen in die lokalen Gegebenheiten schaffen oder aber problematische Situationen erkennbar machen.

 

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/flyer-besser-lernen-in-guter-luft

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

 

Finanzhaushalt

Ja

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

Gewerbesteuermehreinnahmen 2020

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

12.08.2020 - Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA) - geändert abgestimmt

Erweitern

17.08.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt